Hamburg

Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat einen Entwurf für eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Primarschule und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums erarbeitet (APO PSG). Mit dieser Verordnung wird die Information der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler über die Schulleistungen verbindlich geregelt.

31.03.2010 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Sie enthält alle notwendigen Regelungen zur Ausbildung, zu den Übergängen und zum Erwerb von Abschlüssen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 der neuen Schulformen. Kernstück der Verordnung sind die Regelungen zu einer regelmäßigen, nachvollziehbaren und differenzierten Leistungsrückmeldung, die die Basis für die gezielte Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers ist. Dazu müssen zwei Lernentwicklungsgespräche pro Schuljahr geführt und differenzierte Zeugnisse mit einem Punktesystem erteilt werden, das die gesamte Leistungsbreite eines Jahrgangs differenziert abbilden kann. Bestandteil der Zeugnisse ist auch die Einschätzung sogenannter überfachlicher Kompetenzen wie Leistungsmotivation und Eigeninitiative, Kooperationsfähigkeit und Kreativität.

In einem Schulsystem, in dem individuelle Förderung die zentrale Aufgabe aller Schulen ist und Schülerinnen und Schüler von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe ohne Versetzung aufrücken, erhalten Leistungsrückmeldung und Zeugnisse eine neue Funktion: Bis zur 8. Klasse steht nicht mehr die Vergabe von Berechtigungen zum Übergang in die nächste Klassenstufe im Mittelpunkt. Vielmehr geht es darum, den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern Rückmeldungen zum erreichten Leistungsstand zu geben und die Informationsbasis zu schaffen, damit Stärken ausgebaut und Schwächen abgebaut werden können. Deshalb wird die Leistungsrückmeldung neu geregelt:

Lernentwicklungsgespräche und Zeugnisse

Jeweils zu Beginn eines Halbjahres werden Lernentwicklungsgespräche mit dem einzelnen Schüler und seinen Eltern geführt. Gesprochen wird immer über die Lernentwicklung, den Lernstand in allen Fächern, wie er in den Zeugnissen ausgewiesen ist, die überfachlichen Kompetenzen und die nächsten Lernschritte und Ziele. Wenn nötig wird eine Lern- und Fördervereinbarung geschlossen. Die Ergebnisse der Lernentwicklungsgespräche werden in der Schülerakte dokumentiert. So entsteht für alle Lehrkräfte des Kindes, das Kind selbst und die Eltern eine nachvollziehbare Dokumentation zu allen Aspekten der schulischen Entwicklung. Lernfortschritte werden transparenter, Ziele klarer und Absprachen verbindlicher als bisher benannt und festgehalten.

Leistungsbewertung, Einschätzung und Bewertung überfachlicher Kompetenzen

Für die Leistungsbewertung in den weiterführenden Schulen kommt eine durchgängige Punkteskala mit 90 Punkten zum Einsatz, die das gesamte Leistungsspektrum von den Mindestanforderungen an den Ersten allgemeinbildenden Abschluss bis zu den Anforderungen an den Übergang in die gymnasiale Oberstufe auf einer einheitlichen Skala abbildet. Sie ermöglicht es, in den weiterführenden Schulen jederzeit festzustellen, welchen Leistungsstand eine Schülerin oder ein Schüler im Hinblick auf alle möglichen Abschlussperspektiven hat. Auch können auf dieser Skala Fortschritte abgebildet werden, die im Notensystem unsichtbar bleiben, weil sie zwar individuell große Entwicklungsschritte darstellen, jedoch noch nicht einen ganzen Notenwert umfassen. Auch in den Klassen 4 – 6 der Primarschule wird eine 90-Punkte-Skala angewandt.

Daneben wird es wie bisher die bekannten Notenstufen von 1 bis 6 geben. Die Bewertung in Punkten kann von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern jederzeit in eine der bekannten Notenstufen übertragen werden. Eine Übersichtstabelle auf jedem Zeugnis wird diesen Schritt erleichtern. Im Halbjahreszeugnis Klasse 6 sowie in den Abschlussklassen 9 und 10 wird der Lernstand in den Zeugnissen in Punkten und Noten ausgewiesen. Die in den Abschlusszeugnissen genannten Noten beziehen sich auf den jeweils erreichten Abschluss.

Die bisher weitgehend von subjektiven Momenten geprägte Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird durch ein empirisch-wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Einschätzung und Bewertung überfachlicher Kompetenzen ersetzt; die Vorgaben werden zurzeit im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung erarbeitet.

Schullaufbahn

Die Übergangsempfehlung nach Jahrgangsstufe 6 wird auf eine solide Basis gestellt: Einstieg in das Verfahren ist ein intensives Beratungsgespräch mit den Eltern über deren Wünsche und Einschätzungen sowie eine Darlegung der Einschätzung der Schule. Grundlage für die Empfehlung ist der Notendurchschnitt im Halbjahreszeugnis der 6. Klasse. Die Ergebnisse eines zentralen Kompetenzfeststellungsverfahrens in Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und im Lernbereich Naturwissenschaften und Technik dienen als Ergänzung und nötigenfalls auch als Korrektur. Wenn dabei die Schwelle für eine Gymnasialempfehlung knapp unterschritten wird, werden auch die überfachlichen Kompetenzen für die Empfehlung herangezogen.

Für den Verbleib im Gymnasium nach Jahrgangsstufe 7 gilt in jedem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und im Lernbereich Naturwissenschaften und Technik sowie im Durchschnitt über alle Fächer eine Leistungshürde: 51 Punkte (= gymnasiale 4) müssen erreicht sein. Anderenfalls erfolgt eine Querversetzung aus Klasse 7 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 8 der Stadtteilschule.

Kontingentstundentafeln legen die in einzelnen Fächern oder Lernbereichen mindestens zu unterrichtenden Stundenzahlen fest und sichern so die Einhaltung von Vorgaben der Kultusministerkonferenz. Ferner geben sie vor, wie viele Stunden insgesamt unterrichtet werden müssen (sogenannte Grundstunden). Aus der Differenz zwischen Grund- und Mindeststunden ergibt sich der Gestaltungsraum der Schulen, so dass Schwerpunkte gesetzt werden können, z.B. um besondere Schülergruppen zu unterstützen oder zu fördern oder um entsprechend dem Schulprofil bestimmte Fächer oder Fächergruppen zu stärken. Allen Tafeln ist eine sogenannte Orientierungsverteilung beigefügt. Diese ist nur ein Beispiel für die Anwendung der Tafel. Es zeigt, dass die bisher übliche Stundenverteilung weiterhin möglich ist. Der Spielraum, den die Schule durch die Kontingentstundentafel gewinnt, muss also nicht sofort ausgefüllt werden, sondern er kann von der momentanen Stundenverteilung ausgehend nach und nach entwickelt werden.

Beratungsverfahren zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Die grundsätzlichen Überlegungen, die nun in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ihren Niederschlag finden, wurden bereits mit den Konzepten für die Primarschule, die Stadtteilschule und das sechsstufige Gymnasium Anfang 2009 vorgestellt und im Rahmen der Schulgesetznovelle im Oktober 2009 beschlossen.

Nun liegt ein Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung aller notwendigen Regelungen für die Ausbildung, die Übergänge und den Erwerb von Schulabschlüssen vor. Dieser Vorschlag wird in den nächsten Tagen im üblichen Verfahren der Eltern-, der Lehrer- und der SchülerInnenkammer zugeleitet, damit diese die Möglichkeit zur Prüfung haben und ihre Änderungs- und Ergänzungshinweise geben können. Eine Beschlussfassung durch die Deputation ist für den Mai 2010 vorgesehen.


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