Ergebnisse der Anhörung zur Privatschulfinanzierung dem Ministerrat vorgestellt
Kultusminister Helmut Rau MdL hat die Berechnungen der Kostendeckungsgrade in der Privatschulfinanzierung sowie die Ergebnisse der Anhörung der Privatschulverbände dem Ministerrat vorgestellt. Je nach Schulart liegen die aktuellen Kostendeckungsgrade zwischen 76,9 % für Gymnasien und 62,4 % für Hauptschulen. "Die Kostendeckungsgrade sind gesunken, weil die Kosten je Schüler der öffentlichen Schulen in letzter Zeit überproportional gestiegen sind", erklärte Rau.
09.12.2009 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergZum 1. September 2008 hatte der Landtag eine strukturelle Zuschussanhebung beschlossen. Dabei wurden die Zuschüsse für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen auf einen Kostendeckungsgrad von 70,5 % angehoben, soweit dieser noch nicht erreicht wurde. "Bei der jetzigen Berechnung hat sich herausgestellt, dass der Kostendeckungsgrad bei allen Schularten seitdem wieder gesunken ist. Um die Zuschüsse erneut auf mindestens 70,5 % anzuheben, sind pro Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von über 8 Millionen Euro erforderlich. Diese sind im Doppelhaushalt 2010/11 vorgesehen", erläuterte Rau. Der Landtag entscheidet Anfang 2010 über den Haushalt.
Die Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens nach dem Bruttokostenmodell hatte der Ministerrat bereits im August zur Kenntnis genommen und das Kultusministerium mit der Anhörung beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg (AGFS), die Erzdiözese Freiburg, die Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie die Evangelischen Landeskirche in Baden haben Stellungnahmen abgegeben. Die Anhörungsergebnisse wurden zusammen mit Bewertungen des Kultusministeriums in den Privatschulbericht aufgenommen. Dieser wird jetzt dem Landtag vorgelegt. Umgesetzt wurde darin bereits der Vorschlag der AGFS, Evaluationskosten nicht als Sonderfaktoren aus der Berechnung herauszunehmen. Bei einigen Schularten führte diese Änderung der Berechnungsgrundlage zu einem etwas niedrigeren Kostendeckungsgrad als in der ersten Fassung.
Das so genannte Bruttokostenmodell wurde mit der Änderung des Privatschulgesetzes vom 7.März 2006 eingeführt. Dabei werden die Kosten eines Schülers einer öffentlichen Schule mit den Zuschüssen an die entsprechenden Ersatzschulen verglichen und die Kostendeckungsgrade errechnet. Schulen in freier Trägerschaft sind Ersatzschulen, wenn im Land entsprechende öffentliche Schulen bestehen, sowie auch die Freien Waldorfschulen. Zur Überprüfung der Finanzierungshöhe wird alle drei Jahre der Kostendeckungsgrad berechnet und dem Landtag zur weiteren Entscheidung über die Weiterentwicklung der Bezuschussung vorgelegt. Die Zuschüsse an die Privatschulen werden als Prozentsätze eines Lehrergehalts ausgewiesen.
Insgesamt förderte das Land Schulen in freier Trägerschaft im letzten Jahr mit rund 560 Millionen Euro. In diesem Jahr sind es rund 595 Millionen Euro. Im Schuljahr 2008/09 besuchten über 142 000 Schülerinnen und Schüler 719 Privatschulen in Baden-Württemberg.
| Schulart | Kosten 2008 an öffentlichen Schulen | Vergleichs-relevanter Zuschuss 2008* ab 1.9.2008 | Kostendeckungs- grad nach dem Bruttokosten- modell in % auf der Datenbasis 2008 | Kostendeckungs- grad nach struktureller Zuschuss- anhebung am 1.9.2008** | Kostendeckungs- grad nach dem Bruttokosten- modell in % auf der Datenbasis 2005*** |
| Grundschule, Kl. 1 - 4 Freie Waldorfschulen | 3.732 € | 2.389 € | 64,0% | 70,5 % | 63,7% |
| Hauptschule | 5.958 € | 3.716 € | 62,4% | 70,5 % | 63,1% |
| Realschule | 4.256 € | 3.053 € | 71,7% | 73,9 % | 73,9% |
| Gymnasium, Kl. 13 Freie Waldorfschulen | 5.339 € | 4.105 € | 76,9% | 79,4 % | 79,4% |
| Berufliche Gymnasien | 6.049 € | 4.105 € | 67,9% | - | - |
| FS Sozialpädagogik (BK) | 7.432 € | 5.488 € | 73,8% | 80,7 % | 80,7% |
| BFS technisch | 6.992 € | 4.564 € | 65,3% | 70,5 % | 70,0% |
| BFS übrige | 6.254 € | 4.193 € | 67,0% | 70,5 % | 70,4% |
| BK technisch | 6.553 € | 4.435 € | 67,7% | 70,5 % | 69,1% |
| BK übrige | 5.815 € | 4.073 € | 70,0% | 70,5 % | 70,3% |
*\ Nach den strukturellen Zuschussänderungen durch die Novellierung des PSchG vom 23. Juli 2008 und der Besoldungserhöhung zum 1. November 2008
** auf Basis der im Landtagsbericht des Jahres 2006 errechneten Kostendeckungsgrade
* aus dem Landtagsbericht vom 24. November 2006 nach den strukturellen Zuschussänderungen durch die Novellierung des PSchG
vom 19. Oktober 2004
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