Politik

Ergebnisse des Volksantrags „Nicht ohne unsere Realschulen!“

Obwohl das Quorum von 38.500 Formblättern nicht erreicht wurde, werten die Initiatoren den Volksantrag als vollen Erfolg! Rund 32.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs haben ihre Stimme für die Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung für alle Schularten abgegeben.

12.12.2025 Baden-Württemberg Pressemeldung Realschullehrerverband Baden-Württemberg
  • Gruppe von Jugendlichen vor einem Schulgebäude. © Adobe Stock m neuen Schulgesetz vom Januar 2024 wurde die Werkrealschule durch Abschaffung des Werkrealschulabschlusses und ergänzender Maßnahmen quasi abgeschafft.

„Die Besonderheit an diesem Volksantrag war, dass wir die Menschen erst darüber aufklären mussten, was gerade in Baden-Württemberg mit unserem Schulsystem passiert, was weiter geplant ist und warum die verbindliche Grundschulempfehlung diese Entwicklung verhindern kann. Ein komplizierter Sachverhalt, der dann doch das Interesse außerordentlich vieler weckte. Schließlich erleben alle die Bildung im Land in der Krise“, bemerkt Dr. Karin Broszat.

Dass das neue Schulgesetz - im Januar 2025 eilig von der grün-schwarzen Regierung verabschiedet - nicht nur G9 betrifft, war den Angesprochenen meist gänzlich unbekannt. Noch unbekannter waren die Folgen der Maßnahmen für das gesamte differenzierte Schulsystem im Land. Die Tatsache, dass man sich nicht informiert fühlte, löste völliges Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern aus. Kaum jemand kann und will sich Baden-Württemberg ohne seine vielfältigen, bewährten Schularten vorstellen. Der gesellschaftliche Diskurs zu dieser erheblichen Disruption fehlt bis heute völlig, schwerwiegende Entscheidungen wurden von einigen wenigen Personen im Landtag vorbereitet und in aller Eile im Windschatten von G9 verabschiedet.

„Insbesondere Grundschuleltern, die zumeist wenig von den Veränderungen der weiterführenden Schulen mitbekommen, weil es sie eben noch nicht direkt betrifft, waren stellenweise schockiert, wie das Schulsystem außerhalb des öffentlichen Fokus umgebaut wird und Schülern und Eltern klammheimlich bewährte Strukturen entzogen werden“, fügt Michael Mittelstaedt hinzu, der als ehemaliger Vorsitzender des Landeselternbeirat (LEB) die Elternseite beim Volksantrag vertrat.

Dafür, dass bis auf ein paar löbliche Ausnahmen der Antrag auch unter dem medialen Wahrnehmungsradar fliegen musste, ist das Ergebnis phänomenal und höher als unter den Umständen zu erwarten war!

Noch einmal zum Hintergrund: Im neuen Schulgesetz vom Januar 2024 wurde die Werkrealschule durch Abschaffung des Werkrealschulabschlusses und ergänzender Maßnahmen quasi abgeschafft. Die Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nur für das Gymnasium schafft eine noch nie dagewesene Kluft zwischen dem Gymnasium und den ‚restlichen Sekundarschulen‘. Eine ‚Expertengruppe‘ mit dem Kultusministerium nahestehenden Personen, gesponsert von der BOSCH-Stiftung, arbeitet schon an der ‚Neuen Sekundarschule‘, eine Schulart neben dem Gymnasium, die alle verbleibenden Sekundarschulen in eine Einheitsschule zusammenführen soll. Das bedeutet die Umwandlung eines vielgliedrigen und vielfältigen Schulsystems in zwei starre Säulen ohne Mitte. Und das in einem Bundesland, in dem der Mittelstand für den wirtschaftlichen Wohlstand eine enorme Bedeutung hat. Gerade der Realschulabschluss ist für Jugendliche eine entscheidende Eintrittskarte in die moderne Berufswelt.

Die Lösung wäre einfach und kostenneutral obendrein: Eine verbindliche Grundschulempfehlung für alle Schularten (schon lange die Forderung des RLV), so dass die vielfältigen Möglichkeiten und Übergänge für die unterschiedlichen Kinder erhalten bleiben. Allerdings muss das nun sehr schnell geschehen, bevor das im Januar ohne Not initiierte Sterben der Werkrealschule unumkehrbare Umstände schafft.

„Während sich das Kultusministerium jedem tatsächlichen Diskurs über diese skandalöse Entwicklung entzieht und die verantwortlichen Politiker schweigen, fanden die Diskussionen darüber auf der Straße, in Podiumsdiskussionen betroffener Gemeinden und in Elternabenden statt. Aber man darf sich sicher sein: Jede Person, die das komplizierte Verfahren mit Unterschreiben des Formblatts samt Adressensangabe und anschließender Überprüfung auf dem Rathaus der Heimatgemeinde durchlaufen hat, hat sich vorher mit der komplexen Sachlage auseinandergesetzt!“, erklärt Michael Mittelstaedt.

„Weil das Land die Hoheit in Bildungsfragen hat, ist Bildung das Wahlkampfthema Nummer eins, neben der Wirtschaft. Die Bürger, die wir erreichen konnten, werden sich sehr genau überlegen, wo sie bei der Landtagswahl im März ihr Kreuzchen setzen. Inzwischen steht die verbindliche Grundschulempfehlung in den Wahlprogrammen von drei im Landtag vertretenen Parteien, weil die Verbindlichkeit für alle Schularten die unumgängliche Voraussetzung für ein sinnvoll gegliedertes, ineinandergreifendes und durchlässiges Schulsystem zum Wohle der unterschiedlichen Kinder im Land ist. Ein Schulsystem ist nur dann gerecht, wenn es sich an den Leistungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Kinder orientiert und Schulen samt Lehrkräften ihren Unterricht mit entsprechender Methodik und Didaktik darauf abstimmen können, so wie es die Landesverfassung vorsieht“, fasst die Landesvorsitzende des RLV zusammen.

Der Volksantrag wurde durch einige Faktoren enorm behindert:

1. Viele Lehrkräfte äußerten sich besorgt darüber, ihre Daten öffentlich preiszugeben. Einigen Schulleitungen wurde von der Schulaufsicht nahegelegt, sich nicht aktiv am Volksantrag zu beteiligen.

2. Enttäuschung herrschte bei vielen Migrantenfamilien, die ihre Kinder unserem Schulsystem anvertrauen, aber aufgrund fehlenden Wahlrechts keine Stimme für den Erhalt ihrer Schulart abgeben durften. Ihre Formblätter wurden nicht gezählt.

3. Wie auch die FDP bei Ihrem Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags beklagen wir massiv die Sperrigkeit des Verfahrens, in dem digitale Möglichkeiten völlig ausgeschlossen werden und der bürokratische Aufwand für die Initiatoren sowie die Gemeinden kaum leistbar sind.

4. Noch schlimmer aber ist die Unklarheit bei den Rathausmitarbeitenden, denen offensichtlich keine Vorgangsbeschreibungen für ihre doch erhebliche Arbeit vorliegen und die zum Teil einfach nicht wissen, was mit den Unterlagen geschehen soll. In vielen uns bekannten Fällen wurden die Formblätter nicht, wie uns vom Innenministerium mitgeteilt, an uns weitergeschickt. Es ist bislang völlig unklar wie viele Formblätter auf den über 1000 Gemeinden im Land liegengeblieben sind und ob wir mit dieser Zahl eventuell das Quorum sogar erreicht hätten. Wir haben am 23.11.2025 einen Fragekatalog an den Landtag geschickt, auf die zugesagte Beantwortung der Fragen warten wir noch. Von ihr machen wir abhängig, ob wir Schadensersatzforderungen in Erwägung ziehen.


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Ein Kommentar vorhanden

  • 15.12.2025 15:48 Uhr
    Es ist bedauerlich, dass der Volksantrag das notwendige Quorum verfehlt hat, auch wenn 32.500 abgegebene Stimmen alles andere als eine vernachlässigbare Größe sind. Umso problematischer ist, dass vielen Menschen in Baden-Württemberg offenbar gar nicht bewusst ist, dass die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ausschließlich für das Gymnasium gilt. Genau darin liegt eine bildungspolitische Schieflage erster Ordnung: Während Kinder am Gymnasium in relativ homogenen Lerngruppen unterrichtet werden dürfen, wird diese Möglichkeit Schülerinnen und Schülern anderer Schularten verwehrt. Das ist keine Chancengleichheit, sondern eine klare Ungleichbehandlung.
    Als jemand, der politisch stets eher den Sozialdemokraten als der CDU nahestand, bin ich von der Bildungspolitik in Baden-Württemberg seit 2011 zutiefst enttäuscht. Die von Grünen und Sozialdemokraten verbreitete Behauptung, die Wahl der weiterführenden Schule lege den Lebensweg eines Kindes frühzeitig fest, ist nichts als Panikmache. Sie ist sachlich falsch und verkennt bewusst oder fahrlässig, das was das baden-württembergischen Schulsystem über Jahrzehnte ausgezeichnet hat: die Durchlässigkeit.
    Eine passende Schullaufbahn ermöglicht individuelle Förderung ohne Über- oder Unterforderung. Alle Abschlüsse bleiben offen – das System ist ein Baukasten, keine Einbahnstraße. Ich selbst bin den Weg über die Realschule, das berufliche Gymnasium und ein Studium gegangen. Ein früher Einstieg ins Gymnasium wäre für mich überfordernd gewesen; die Realschule hingegen bot mir Entwicklung, Motivation und Erfolgserlebnisse.
    Auch meine ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler aus Realschulzeiten sind ihren Weg gegangen – vom Handwerk bis zur Promotion. Gerade deshalb ist es unverständlich, warum ein differenziertes System, das Baden-Württemberg lange stark gemacht hat, aus ideologischen Gründen geschwächt werden soll. Die sogenannte „Neue Sekundarschule“ ist dabei kein Fortschritt, sondern ein trojanisches Pferd auf dem Weg zur Einheitsschule, mit spürbaren Folgen für die Bildungsqualität. Chancengleichheit entsteht nicht durch Gleichmacherei, sondern durch ein differenziertes System, das den unterschiedlichen Begabungen und Entwicklungswegen von Kindern gerecht wird.
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