Förderanträge für Ganztagsschulen in der Einzelfallprüfung
"Die vorliegenden Anträge zur Förderung von Bauvorhaben und Ausstattung an Ganztagsschulen aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) befinden sich zurzeit in der Einzelfallprüfung. Vorläufige Planungen sind noch keine Bewilligungen. Wer anderes verbreitet, verunsichert die Öffentlichkeit und sorgt bei Schulen und Schulträgern für Verwirrung", reagierte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (20.05.2005) in Hannover auf Veröffentlichungen von SPD-Bundestagsabgeordneten, die voreilig Förderzusagen verbreitet hatten.
20.05.2005 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium"Bevor ein Bewilligungsbescheid verschickt werden kann, ist sorgfältig zu prüfen, ob die Anträge den Förderrichtlinien des Landes Nie-dersachsen entsprechen. Die Kriterien sind auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung erarbeitet worden. Die Zuweisung der Mittel liegt allein beim Land", stellte Busemann klar. Mit verbindlichen Zusagen sei nicht vor Anfang Juni zu rechnen. Anderslautende Meldungen entbehrten jeder Grundlage und seien schlicht falsch. "Die vom Bundesbildungsministerium veröffentlichten Listen enthalten lediglich die vorläufige Vorhabenplanungen. Schon um einen landesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug zu gewährleisten und möglichen Rückforderungen des Bundes vorzubeugen, sind wir verpflichtet, die Einhaltung der Förderkriterien in jedem einzelnen Fall mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen" machte Busemann deutlich. Nicht jede beantragte Baumaßnahme und nicht jeder Antrag auf Ergänzung der Ausstattung einer Schule sei im vollen Umfang ganztagsspezifisch und somit voll förderfähig.
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