GEW MV weist auf fehlende Inklusionsstrategie hin
In der Landtagssitzung vom 13. November 2024 geht die neue Schulgesetz-Novelle in die erste Lesung. Die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen betrachtet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern kritisch.
13.11.2024 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung GEW Mecklenburg-VorpommernDer Landesvorsitzende Nico Leschinski stellt fest: "In punkto Inklusion ist das Land nach wie vor nicht weiter gekommen. Die neue Übergangsfrist für die Förderschulen macht mehr als deutlich, dass es bis heute keine schlüssigen Konzepte für eine durch alle Beteiligten akzeptierte inklusive Beschulung gibt."
Hinsichtlich der angedachten Änderungen zur Anerkennung digitaler Lehrwerke begrüßt die GEW MV die Klarstellung im Gesetzentwurf. Dazu erklärt Nico Leschinski: "Die gesetzliche Ausweitung der Anerkennung von digitalen Lehrwerken als Unterrichtsmaterial begrüßen wir ausdrücklich, da dies bereits jetzt in den Schulen genutzt wird. Durch diese Veränderung wird sichergestellt, dass auch die Schulträger die finanzielle Verantwortung für digitale Medien übernehmen müssen. Wir haben in der Vergangenheit beobachtet, dass es bei der Kostenübernahme digitaler Medien bei einigen Schulträgern zu Problemen kam, die durch diese Anpassung nicht mehr vorkommen können. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Schüler:innen sowie die jeweiligen Schulen über unterschiedliche Zugänge zu mobilen Endgeräten verfügen. Daraus resultiert, dass die Arbeit mit den Endgeräten gut organisiert sein muss, bspw. wenn es nur zwei bis drei Klassensätze Tablets an einer Schule für den Unterricht gibt. Wir empfehlen, sicherzustellen, dass allen Schüler:innen (spätestens) ab Jahrgangsstufe 5 ein eigenes Tablet/Laptop für die Schule zur Verfügung steht. Zudem sind die Materialien auf Barrieren im Sinne der Inklusion zu überprüfen."
Außerdem stimmt der Landtag heute über das Personalvertretungsgesetz ab. Die Mitbestimmung wird damit moderner aufgestellt. In Zukunft wird hierbei nicht mehr nach den Statusgruppen (angestellt/verbeamtet) unterschieden. Die GEW MV begrüßt diese Maßnahme und verspricht sich davon auch bürokratische Entlastung.
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