Junge Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sollen durch verbesserte schulische und berufliche Maßnahmen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden

Ab Herbst 2008 sollen in Baden-Württemberg nach einer erfolgreichen Entwicklungsphase in mehreren Modellregionen die bisherigen Pilotprojekte "Berufvorbereitende Einrichtungen" (BVE) und "Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV) miteinander verzahnt und flächendeckend in ganz Baden-Württemberg eingeführt werden. Neu dabei ist, dass sowohl für die schulische Vorbereitung als auch für die berufliche (Aus-) Bildung Betriebspraktika angeboten werden, um die Jugendlichen frühzeitig mit der Arbeitswelt vertraut zu machen. Die KoBV wurden in Lörrach, Karlsruhe und Bruchsal bereits von 2005 bis 2007 erprobt. Die BVE wurden in Pforzheim und Leonberg als Projekte der Werkstufen für geistigbehinderte Menschen durchgeführt.

08.04.2008 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Jugendliche der Schulen für Geistigbehinderte sowie behinderte Absolventen der Förderschulen können schulisch und betrieblich so gefördert werden, dass die Integrationsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt bei über 50 Prozent liegt. "Behinderte Jugendliche können ihre Fähigkeiten bei diesen Projekten voll ausschöpfen und ihre Möglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern", betonte Kultusminister Helmut Rau MdL. "Wir haben behinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen", hob Verbandsdirektor Roland Klinger vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hervor. Eva Strobel, Leiterin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, sagte: "Die auf Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgerichteten Maßnahmen der Agenturen sind ein Teil der Hilfe." Ebenso wichtig seien lokale Netzwerke aus Sozialunternehmen, Trägern, Schulen und Betrieben.

In den Kooperationsklassen der BVE werden sowohl die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Jugendlichen gefördert als auch arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse erprobt und vertieft. Dabei verfolgen die Träger einen ganzheitlichen Ansatz. Dies geschieht beispielsweise im Rahmen von Praktika in Integrationsbetrieben, durch Mobilitätstraining, in dem die Jugendlichen lernen, sich alleine im öffentlichen Verkehr fortzubewegen, oder durch Trainingswohnen, bei dem sie eigenständige Haushaltsführung erlernen. Die Schüler besuchen die BVE in der Regel zwei Jahre. Die Dauer kann aber je nach individuellen Fähigkeiten sowie Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten des Einzelnen verkürzt oder verlängert werden.

Die KoBV ermöglichen im Anschluss an die BVE die intensive und konkrete Vorbereitung auf ein Arbeitsverhältnis. Hier überwiegt der berufliche Aspekt. An drei Tagen in der Woche trainieren die Schüler die beruflichen Anforderungen im Praktikumsbetrieb. In der restlichen Woche findet Unterricht an Berufschulen statt, der vergleichbar mit dem Umfang des Berufschulunterrichts in einer dualen Ausbildung ist. Dort werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sonderpädagogisch und berufsschulisch auf betriebliche Anforderungen und auf ein weitgehend unabhängiges Leben vorbereitet. Die Ausbildung in den KoBV dauert bis zu 18 Monaten.

Erstmals bündeln die KoBV Angebote der schulischen und beruflichen Bildung von Arbeitsagentur, Integrationsfachdienst, Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Kooperation ermöglicht einen barrierefreien Übergang von der Schule in die allgemeine Arbeitswelt. Dabei unterstützen Beratungsfachkräfte der Arbeitsagenturen die Jugendlichen zum Ende der Schulzeit bei der Berufswahl. Die Agenturen für Arbeit finanzieren zudem die Kosten der praktischen Berufsvorbereitung. Im Jahr 2007 waren das rund 500 000 Euro. Werkstätten für behinderte Menschen organisieren den praktischen Teil in Kooperation mit den Betrieben. Insgesamt sind in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 307 Jugendliche mit einer geistigen Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt worden.

Die flächendeckende Ausweitung der Förderungsangebote soll in zwei Schritten erfolgen: In der ersten Umsetzungs- und Einrichtungsphase sollen bis zum Schuljahr 2008/09 jeweils zwei Standorte pro Regierungspräsidium mit "Berufvorbereitenden Einrichtungen" und Angeboten zur "Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" ausgestattet sein. Interessierte Kommunen und Landkreise können nach Abstimmung mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und unter Beteiligung der zuständigen Arbeitsagentur in den Folgejahren eine Einrichtung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.


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