Kein Ausschluss von Volksbegehren bei geringfügiger Finanzwirkung

Vor der abschließenden Beratung des Verfassungsausschusses des Landtages am Donnerstag (8.11.2007) über die Anträge der Fraktionen zur Absenkung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide in der Landesverfassung hat die Landeselterninitiative für Bildung die Fraktionen, insbesondere die Mehrheitsfraktion aufgerufen, das bundesweit einzige Finanztabu aufzuheben.

06.11.2007 Saarland Pressemeldung Landeselterninitiative für Bildung e.V.

Die Eltern, die als Landesinitiative Rettet die Grundschulen 30 000 Unterschriften für einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gesammelt hatten, um auch den einzügigen Grundschulen in den Orten eine Zukunft zu geben, hatten Anfang 2006 erfolglos gegen die Ablehnung der Landesregierung geklagt.

Das saarländische Verfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Verfassung des Landes als einzige unter den Bundesländern eine Beteiligung der Bürger dann nicht erlaubt, wenn ihr Anliegen auch nur geringfügige Auswirkungen auf den Haushalt hat. "Ändert sich das nicht, bleibt Bürgerbeteiligung im Saarland, etwa in Bildungsfragen, im Wesentlichen auf dem Papier stehen", sagte Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative. Die Eltern setzen sich für eine bessere Bildung ihrer Kinder und mehr Mitsprachemöglichkeiten ein. Insoweit begrüßen sie die Absicht der Parteien, für Volksbegehren und –entscheide die Einleitungs- und Zustimmungsquoren abzusenken.


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