Antwort

Keine flächendeckenden Schulschließungen mehr

Mit Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes sollen flächendeckende Schulschließungen in jedem Fall vermieden werden.

05.10.2022 Bundesweit Pressemeldung Deutscher Bundestag
  • © www.pixabay.com

Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3627) auf eine Kleine Anfrage (20/3331) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten sich nach der Pandemievorsorge im Bildungsbereich erkundigt.

Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz seien die Länder außerdem ermächtigt, Testungen an Schulen zu veranlassen und eine Maskenpflicht ab Klasse fünf zu verordnen. Da eine Maske nur dann sinnvoll sei, wenn sie dauerhaft und gut sitzend getragen werde, beginne die Maskenpflicht an Schulen laut neuer Verordnung erst nach der Jahrgangsstufe vier.

Mit Blick auf die drohende Energiekrise habe der Präsident der Bundesnetzagentur versichert, dass das Aufrechterhalten der Präsenzlehre „oberste Priorität“ habe und Hochschulen als „geschützte Kunden“ gelten würden. (hib/DES)

Ansprechpartner

Deutscher Bundestag

Mehr zum Thema


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden