Kultusministerium B-W

Kultusministerium: Im kommenden Schuljahr werden an den beruflichen Schulen weitgehend alle freiwerdenden Stellen abgedeckt

Das Kultusministerium weist die Vorwürfe des Berufsschullehrerverbands als völlig überzogen zurück: Die Lehrerversorgung an den beruflichen Schulen entspanne sich im kommenden Schuljahr 2012/2013 weiter, insbesondere angesichts des kommenden Schülerrückgangs.

03.09.2012 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Jetzt sei auch klar, dass noch bestehende Lücken durch die Besetzung von weiteren 53 Stellen abgedeckt werden könnten. Damit werden in den beruflichen Schulen im kommenden Schuljahr rund 785 Deputate (inklusive Abordnungen) neu besetzt. Dies deckt trotz des vorausgesagten Rückgangs von etwa 15.000 Schülerinnen und Schülern weitgehend alle freiwerdenden Stellen ab. Damit gehe das Kultusministerium das von der alten Landesregierung übernommene Defizit konsequent an. "Die beruflichen Schulen können bei einer guten Lehrerausstattung, die auch zu wichtigen Innovationen führt, optimistisch ins neue Schuljahr gehen", erklärte Ministerialdirektorin Dr. Margret Ruep. Das unter anderem durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung umorganisierte Verfahren zur Lehrereinstellung soll im Dialog mit den Schulen für das nächste Jahr verbessert werden. Der vom Verband erhobene Vorwurf falscher Planung wird vom Ministerium harsch zurückgewiesen.

Die Berufsschulen könnten im kommenden Schuljahr mit einer Reihe von Verbesserungen rechnen, darunter 50 neue Eingangsklassen an den beruflichen Gymnasien, verstärkter Ausbau der individuellen Förderung, vielfältige Einführung von Ganztagsangeboten oder die höchst erfolgreiche Einführung der Fremdsprache Englisch: "Das Kultusministerium legt großen Wert auf Innovationen an den beruflichen Schulen, die sich im neuen Schuljahr auch besonders deutlich auswirken werden", betonte die Ministerialdirektorin.

Schließung von Kleinklassen wird in jedem Einzelfall überprüft

Allerdings seien Sparmaßnahmen tatsächlich in den kommenden Jahren angesichts der hohen Verschuldung des Landes auch im Kultusbereich unbedingt notwendig. Das werde aber zum einen die Unterrichtsversorgung nicht verschlechtern und zum anderen sollen weitere Reformen im Rahmen des Bildungsaufbruchs finanzierbar sein, erklärte die Amtschefin. Dies bedeute aber auch, dass die Effizienz der eingesetzten Mittel im Schulbereich verbessert werden müsse.

Das Kultusministerium wirke künftig darauf hin, dass an den Schulen möglichst wenige Kleinklassen gebildet werden. Bisher liegt im Bereich der dualen Ausbildung der Anteil der Kleinklassen - das heißt der Klassen unter der jeweils vorgesehenen Mindestschülerzahl von in der Regel 15 - landesweit bei etwa einem Siebtel. In eher ländlich geprägten Landkreisen sind Kleinklassenanteile an der Berufsschule von einem Viertel oder mehr die Regel. Hier müssten künftig im Sinne einer bedarfsgerechten regionalen Strukturanpassung Kompromisse eingegangen werden. Dies könne auch zu Konzentrationen bei Fachklassenstandorten führen. "Selbstverständlich werden wir in jedem einzelnen Fall sorgfältig und auch zusammen mit der Wirtschaft überlegen, welche Maßnahme sinnvoll und angemessen ist. Wir werden umsichtig planen und vorausschauend alle vertretbaren Möglichkeiten zur Klasseneinsparung in den Blick nehmen", versicherte Dr. Ruep. Diese Überlegungen der "inneren Effizienz" spielten auch bei den Gesprächen zur regionalen Schulentwicklungsplanung, die jetzt gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden vorbereitet würden, eine wichtige Rolle. Klar sei, dass das Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler auch künftig erreichbar, differenziert und innovativ bleibe.

Weiterer Ausbau von Überstunden soll begrenzt werden

In den vergangenen Jahren war durch die Politik der alten Landesregierung ein ständiger Anstieg der Überstunden-Bugwelle zu verzeichnen (Stand Oktober 2011: 1.319 Deputate Gymnasien, 1.806 Deputate Berufliche Schulen). Das weitere Wachstum soll deshalb begrenzt werden. "Wir müssen auch im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer darauf achten, dass die Zahl der Überstunden nicht unbegrenzt weiter wächst. Diese Stunden dürfen deshalb nur noch angeordnet werden, wenn sie unbedingt notwendig sind", sagte Dr. Ruep.

Im Schuljahr 2012/13 tritt daher für berufliche Schulen und allgemein bildende Gymnasien eine Genehmigungspflicht für Bugwellenstunden in Kraft. Das Verfahren soll sicherstellen, dass solche Stunden nur in Notfällen eingesetzt werden, um Unterrichtsausfall im Pflichtbereich zu vermeiden. Dies schließt den Einsatz für Unterricht im Ergänzungsbereich aus. Hierzu gehören insbesondere Bugwellenstunden, wenn sie durch Klassen und AGs verursacht würden, die nicht laut Organisationserlass und weitere Erlasse erforderlich sind.


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