Kultusministerium weist Vorwurf des Wortbruchs zurück
Das Kultusministerium weist die Vorwürfe der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) zurück. Dem Ministerium steht bisher auf sunnitischer Seite keine Religionsgemeinschaft als geeigneter Träger für islamischen Religionsunterricht gegenüber. Die IGBW erfüllt als Dachorganisation nicht die Kriterien einer Religionsgemeinschaft, wie sie die Rechtsprechung aufgestellt hat. Deshalb hat die IGBW im weiteren Verfahren nach Erarbeitung des Lehrplans keinen Anspruch auf Entscheidung, weder was die Auswahl der Standorte noch der Lehrkräfte angeht. Für die Dauer des Modellversuchs werden vielmehr lokale Elternverbände als Ansprechpartner fungieren. Dieses Vorgehen entspricht der Empfehlung zahlreicher juristischer Experten und den Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung.
22.12.2005 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergAllerdings sind sämtliche Standortmeldungen der IGBW, wie auch sämtliche Interessensbekundungen von der IGBW nahe stehenden Eltern, einbezogen und ergebnisoffen geprüft worden. Die IGBW hat auch Lehrpersonal vorgeschlagen. Die genannten Personen haben jedoch den Auswahlkriterien nicht entsprochen. Dies gilt beispielsweise für das Kriterium ausreichender Sprachkenntnisse.
Das Kultusministerium weist auch die Kritik der IGBW daran zurück, dass die Lehrkräfte aus dem Stellenbestand des Kultusministeriums gewonnen werden sollen. Dies sei gerade deshalb notwendig, um eine pädagogisch-didaktisch angemessene Ausbildung sicherzustellen. Derzeit gibt es in Deutschland kein Lehramtsstudium für Islamischen Religionsunterricht. Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium mit umso größerer Umsicht und Sorgfalt die Auswahl der Lehrkräfte vorgenommen. Bei der Auswahl der Lehrkräfte wurde darauf Wert gelegt, dass sie in Schulgemeinschaft und Kollegium verwurzelt sind, also auch eine Akzeptanz von Seiten der muslimischen Elternschaft besteht. Die Lehrkräfte werden ab Januar in einem Qualifizierungsprogramm fortgebildet, das einen repräsentativen Querschnitt allgemein anerkannter Wissenschaftler mit vorwiegend islamischem Hintergrund abbildet.
Das Kultusministerium weist auch die Behauptung zurück, dass die Lehrpläne nachträglich in ihrer inhaltlichen Substanz verändert würden. Die Lehrpläne werden derzeit entsprechend den Hinweisen des Gutachters und mit Blick auf die Vergleichbarkeit mit den Bildungsplänen der übrigen Fächer an die Bildungsstandards angepasst. Die Lehrpläne sind von allen sunnitisch orientierten Antragstellern gemeinsam erarbeitet und dem Ministerium im Herbst 2003 vorgelegt worden. Die Antragsteller haben dabei selbst um eine externe Begutachtung gebeten.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg ist eine der drei Antrag stellenden Verbände (weitere Antragsteller sind: Religionsgemeinschaft des Islam e.V. und Alevitengemeinde Deutschland e.V.), die seit einigen Jahren die Einrichtung islamischen Religionsunterrichts nach Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz erstrebt. Die IGBW war ein Dialogpartner des Kultusministeriums in der Steuerungsgruppe zur Erarbeitung der Kriterien für Islamischen Religionsunterricht, die bis Anfang März 2005 bestand.
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