Nordrhein-Westfalen

"Kurze Beine – kurze Wege" - VBE: Es ist höchste Zeit!

"Der VBE begrüßt, dass der Schulfrieden in NRW sich auch zugunsten der Grundschulen auswirkt und die Möglichkeit, diese wohnortnah zu erhalten, deutlich verbessert werden soll", kommentiert Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE NRW) die Einbringung des Entschließungsantrages "Kurze Beine – kurze Wege" der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag.

19.10.2011 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Das VBE-Gutachten "Kurze Beine – kurze Wege" habe der Politik deutlich gemacht, dass akuter Handlungsbedarf bestehe und die demografische Entwicklung in den Grundschulen endlich mehr Beachtung finden müsse. "Dass unser Gutachten unter dem gleichnamigen Entschließungsantrag Wirkung zeigt, freut und bestätigt uns", betont Beckmann.

Doch einige Aspekte müssten aus Sicht des VBE noch präzisiert werden. "Wir erwarten von der Politik, dass sie die Favorisierung von Teilstandorten zugunsten von mehr eigenständigen Standorten nochmals überdenkt. Die Bildung von Teilstandorten schiebt die Schließung einer Grundschule häufig lediglich auf, wie bereits im VBE-Gutachten ausgeführt. Es ist auch zu kurzsichtig, eine Klassenbildung von unter 15 Schülern für unzulässig zu erklären", moniert der VBE-Vorsitzende. In genau zu untersuchenden Einzelfällen müsse eine Unterschreitung möglich sein. Denn dies würde besonders in den Regionen helfen, die bereits jetzt nur noch eine geringe Dichte von Grundschulstandorten hätten.

"Wir fordern, dass die Teilstandorte mit einem ständig präsenten Schulleitungsmitglied einschließlich entsprechender Leitungszeit ausgestattet werden. Diese Regelung ist notwendig, damit jeder Standort pädagogisch eigenständig nach ´Standort`-Konzept arbeiten kann. Es gilt darüber hinaus, die Spielräume, die die Kommunen erhalten, um ihr Schulangebot vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung den Erfordernissen anzupassen, genauer zu definieren und Schulträgern und Schulaufsicht einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben."

Des Weiteren fordert der VBE, dass die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 24 auf 22,5 in einem Zeitplan konkretisiert wird. Darüber hinaus bleibt der VBE bei seiner Forderung, dass die Klassenobergrenze mit entsprechender Anpassung der Möglichkeit der Klassenteilung weiter schrittweise abgesenkt wird.

Beckmann abschließend: "Der VBE fordert die Landesregierung auf, dass die Demografiegewinne weitgehend in der Grundschule verbleiben. Bei den Ausgaben für die Grundschule haben wir im nationalen und internationalen Vergleich noch deutlich Nachholbedarf. Jeder Euro, der mehr in die Grundschule fließt, ist eine Investition in die Zukunft."


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