Bildungspaket

"Lernförderung muss in den Schulen stattfinden"

Der Grundschulverband begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der Bundesregierung zum Abbau von Bildungsungerechtigkeit, wie sie im Gesetzentwurf eines "Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" zu erkennen sind. Allerdings hält er die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht ausreichend und für nicht zielführend.

25.11.2010 Pressemeldung Grundschulverband e.V.

Es ist wichtig, dass alle Kinder adäquate Unterstützung auf ihren Bildungswegen erhalten. Für die Erreichung der schulischen Lernziele sind aber die Schulen, nicht private Nachhilfeanbieter verantwortlich. Lernförderung muss in den Schulen stattfinden. Gerade Brennpunktschulen müssen in den Stand versetzt werden, besondere Unterstützungsangebote für ihre Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Die Mittelzuweisung an Schulen muss Benachteiligungen ausgleichen können.

Die Idee der direkten Förderung von Aktivitäten, die Kindern die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen, ist grundsätzlich richtig. Dafür ist Familien jedoch gezielte Unterstützung anzubieten. Lehrkräfte und pädagogische Teams an Schulen kennen die kulturellen Angebote der Region. Sie kennen auch die Kinder, ihre Potenziale und haben Einblick in die Familien. Daher gehört auch die Beratung über passende Angebote und deren Vermittlung zur Aufgabe von Schule.

Diese zusätzlichen Aufgaben lassen sich bei der chronischen Unterfinanzierung insbesondere der Grundschulen aber nicht zum Nulltarif leisten.

Bildungsgerechtigkeit lässt sich nach Auffassung des Grundschulverbandes nur durch gezielte und die Qualität steigernde Investitionen in die vorhandenen Bildungsinstitutionen erreichen.

Frankfurt a.M., den 25.11.2010
V.i.S.d.P. Maresi Lassek (Vorsitzende)

Ansprechpartner

Grundschulverband e.V.

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