Zwischenzeugnis

„Lernfortschritte sichtbar machen, Herausforderungen angehen!"

„Das Zwischenzeugnis ist jedes Jahr aufs Neue eine wichtige Teiletappe im Schuljahr. Die Kinder und Jugendlichen bekommen individuelles Feedback und haben die Möglichkeit, sich die Unterstützung zu holen, die sie brauchen!“, so Kultusministerin Anna Stolz zum Zwischenzeugnistag.

23.02.2024 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Die Hand einer Schülerin mit Stift und Block. © www.pixabay.de

„Jetzt ist Halbzeit und unsere Schülerinnen und Schüler in Bayern können stolz darauf sein, was sie bisher geleistet haben“, sagte die Kultusministerin.

Unterstützungs- und Förderangebote in Bayern

An den Schulen im Freistaat gibt es viele Lernangebote, um jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich zu fördern und individuell zu unterstützen. Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten kompetente und professionelle Beratung und Hilfe an allen bayerischen Schulen direkt vor Ort an. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und -partner an den Schulen werden über die jeweilige Schulhomepage sowie Rundschreiben bekannt gemacht. Die Kontaktadressen der Staatlichen Schulberatungsstellen sind unten aufgeführt.

Zwischenzeugnis in Bayern

In Bayern erhalten Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen (in der Regel) ihre Zwischenzeugnisse am letzten Schultag der zweiten vollen Schulwoche im Februar. An Mittelschulen können Lernentwicklungsgespräche in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 die Zwischenzeugnisse ersetzen oder ergänzen. An Gymnasien und Realschulen ist es möglich, die Zeugnisse in den Klassen 5 bis 8 durch schriftliche Notenübersichten zu ersetzen, basierend auf einer Entscheidung der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats. Für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 3 kann ein Lernentwicklungsgespräch anstelle des Zeugnisses treten. Viertklässler erhalten bereits im Januar einen Leistungsbericht zur frühzeitigen Rückmeldung vor dem Übertrittszeugnis.


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