Schule

Neue Lernmittelverordnung sichert kostenlose Taschenrechner und Kopien

Das sächsische Kultusministerium hat eine neue Lernmittelverordnung herausgegeben. Damit ist ab dem neuen Schuljahr rechtlich verankert, dass Schulbücher, schulbuchähnliche Lernmittel, Kopien und Taschenrechner für Sachsens Schüler kostenlos sind.

02.08.2017 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus
  • Taschenrechner mit eigetipptem Betrag. © www.pixabay.de

„Mit der neuen Verordnung haben wir eindeutig definiert, was ein Lernmittel ist - und was nicht. Zusammen mit dem neuen Schulgesetz schaffen wir dadurch mehr Rechtssicherheit. Damit bietet die Verordnung eine wichtige Orientierung für Eltern und Schulträger“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth. Die Lernmittelfreiheit hat in Sachsen Verfassungsrang.

Nach der neuen Verordnung müssen die Träger öffentlicher Schulen auch alle den Schulbüchern gleichgestellte Druckerzeugnisse kostenlos zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Atlanten, Wörterbücher, Textsammlungen, Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke unter die Lernmittelfreiheit fallen. Von der Lernmittelfreiheit umfasst sind auch Taschenrechner, wenn sie über eine spezifische Funktionalität verfügen, die über das für den privaten Gebrauch übliche Maß hinausgeht und die Verwendung nach den jeweiligen Lehrplänen und Prüfungsordnungen der einzelnen Schularten verbindlich vorgeschrieben ist. Die Lernmittelfreiheit erstreckt sich nicht auf Schreib-, Zeichen- und Malutensilien, Lineal, Zirkel und geometrisches Dreieck, Hefte und Hefter, Schulranzen, Schul- und Sporttaschen, Sport- und Schwimmbekleidung sowie Musikinstrumente, außer diese sind für den Unterricht auf der Grundlage der Bildungsstandards und Lehrpläne erforderlich.

Nähere Informationen zur Lernmittelverordnung gibt es im Blog des Kultusministeriums unter https://www.bildung.sachsen.de/blog/


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