Neues Verfahren zur Überwachung der Schulpflicht
Bezirke und Senatsbildungsverwaltung haben ein einheitliches Verfahren zur Einhaltung der Schulpflicht ausgearbeitet. Bildungssenator Klaus Böger betonte: "Die Diskussion um Vernachlässigung von Kindern zeigt, dass wir noch genauer hinsehen müssen, wenn Kinder nicht in die Schule kommen. Wie bisher ist das Aufgabe der Bezirke. Deshalb haben wir uns mit den Bezirken darauf verständigt, dass wir keine Zeit verstreichen lassen dürfen, wenn Kinder nicht im Unterricht erscheinen."
20.04.2006 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungFür die Durchsetzung der Schulpflicht sind in Berlin die Bezirke (die Schulträger) zuständig. In der Vergangenheit hat jeder Bezirk die Durchsetzung der Schulpflicht unterschiedlich gehandhabt. Deshalb hatte im vergangenen Dezember das Land die Bezirke gebeten, sich auf ein einheitliches und strenges Verfahren zur Überwachung der Anmeldung der Schulanfänger und für Schulversäumnisse zu verständigen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bezirke und der Bildungsverwaltung haben für den Bereich der Schulversäumnisse nunmehr folgendes Verfahren beschlossen:
- Die Maßnahmen in der Schule beginnen unverzüglich (spätestens nach drei Tagen), wenn ein Kind unentschuldigt fehlt: Die Schulen sollen den persönlichen Kontakt zu den Eltern aufnehmen.
- Wenn es den Schulen nicht gelingt, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, dann stellen sie spätestens nach zehn Tagen eine Schulversäumnisanzeige an den Bezirk.
- Um Schulversäumnisse, die länger als zehn Tage dauern, kümmert sich der Bezirk. In der Regel versucht das Schulamt Kontakt zu den Eltern aufzunehmen - unterstützt von der Schulpsychologie sowie den sozialpädagogischen Diensten und den Jugendämtern der Bezirke.
- Der Bezirk leitet binnen zwei Wochen nach Eingang der Schulversäumnisanzeige ein Bußgeldverfahren ein, wenn die Eltern sich stur stellen, keinen Grund für die Schulversäumnisse nennen oder sich nicht äußern.
- Wenn alle anderen Mittel nicht dazu führen, dass das Kind wieder zur Schule geht, muss die Polizei die Schulpflicht durchsetzen (polizeiliche Zuführung).
- In besonders schweren Fällen von Schulversäumnissen prüft der Bezirk (Jugend- und Schulamt) die Einschränkung oder den Entzug des elterlichen Sorgerechtes.
Böger: "Wichtig ist, dass wir genau hinsehen und rasch handeln. Das heißt aber auch: Wenn Eltern sich stur stellen und ihren Kindern das Recht auf Bildung verweigern, dann muss der Bezirk die Schulpflicht der Kinder mit Hilfe der Polizei durchsetzen."
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