Förderung

NRW: 15 neue Familiengrundschulzentren

Das nordrhein-westfälische Schulministerium fördert künftig bis zu 54 zusätzliche Zentren an Startchancen-Schulen. Bildungsministerin Feller: FGZ bieten Familien Unterstützung, die genau an den richtigen Stellen ansetzt.

05.08.2026 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Kinder sitzen in einem Klassenraum auf dem Boden und zeigen auf. © Adobe Stock In den kommenden Jahren stehen für die Gesamtförderung jährlich rund 5,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Sie sind Anlaufstationen für Eltern, unterstützen mit sozialen, kulturellen oder sportlichen Angeboten, helfen bei Behördengängen, vernetzen Familien und sorgen dafür, dass Mütter und Väter bei vielen Fragen rund um die Bildungswege ihrer Kinder Unterstützung finden: Familiengrundschulzentren (FGZ) sind wichtige Knotenpunkte, gerade für Schulen in herausfordernden Lagen. Bisher fördert das Schulministerium 54 FGZ und das Familienministerium weitere 83 Standorte im Rahmen des Programms „kinderstark“. Nun kommen zunächst weitere 15 FGZ an Startchancen-Schulen hinzu. Sie starteten offiziell am Samstag, 1. August 2026, und werden im neuen Schuljahr nach und nach ihren Betrieb aufnehmen.

Im Rahmen des Startchancen-Programms ermöglicht das Schulministerium im Schuljahr 2026/27 insgesamt die Neueinrichtung von bis zu 54 FGZ. In den kommenden Jahren stehen für die Gesamtförderung von dann 108 vom Schulministerium geförderten Familiengrundschulzentren jährlich rund 5,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die ersten 15 neuen FGZ öffnen in Gladbeck (2), Castrop-Rauxel (2), Stolberg, Köln, Bielefeld, Detmold (2), Hagen, Dortmund, Moers (2) und Wuppertal (2). Ziel ist, dass sich die Zentren möglichst gleichmäßig über Nordrhein-Westfalen verteilen. „Der Start der neuen FGZ ist eine sehr gute Nachricht für die Familien und für die Kommunen, in denen die FGZ jetzt an den Start gehen – und zahlreiche FGZ werden ja noch hinzukommen“, sagt Schulministerin Dorothee Feller. „FGZ bieten Familien Unterstützung, die genau an den richtigen Stellen ansetzt. Sie helfen mit, dass Eltern und ihre Kinder sich in unserer Bildungslandschaft sicher und gut aufgehoben fühlen. Eine Fülle von Angeboten schafft Vertrauen und die Grundlage für eine bestmögliche Förderung des Nachwuchses.“

Gefördert werden die neuen FGZ im Rahmen des Startchancen-Programms. Wie alle bislang geförderten FGZ entwickeln auch die neuen Zentren standortbezogene Angebote, zum Beispiel in der Sprachförderung, der Gesundheitsförderung oder der kulturellen Bildung. Sie öffnen die Schulen ins Quartier, vernetzen die verschiedenen Akteure im Sozialraum und stärken die multiprofessionelle Zusammenarbeit in den Schulen. Das alles korrespondiert eng mit den Zielen des Startchancen-Programms, das in Nordrhein-Westfalen Investitionen in Höhe von rund 4,6 Milliarden Euro über zehn Jahre vorsieht. Vor allem die Säule II, das Chancenbudget zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, bietet mit Kernvorhaben wie der Öffnung außerschulischer Erfahrungsräume, der Unterstützung der Elternarbeit oder der Bindung zwischen Schule und Sozialraum Anknüpfungspunkte für die FGZ-Arbeit.

Für die Vergabe der Fördermittel der 39 weiteren FGZ, die zum 1. Februar 2027 eingerichtet werden sollen, läuft nun bis zum 1. Oktober 2026 das Antragsverfahren. Antragsberechtigt sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, auf deren Gebiet mindestens zwei Offene Ganztagsgrundschulen liegen, die am Startchancen-Programm teilnehmen und die noch nicht als Familiengrundschulzentren gefördert werden.

Die Familiengrundschulzentren und kommunalen Koordinierenden werden in ihrer Arbeit eng durch eine Landeskoordination beim Institut für soziale Arbeit in Münster begleitet, die vom Schulministerium finanziert wird. Weitere Informationen zu den FGZ finden Sie hier.


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