Philologenverband fordert finanzielle und personelle Unterstützung für die Umsetzung der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unterricht an den Schulen
Zunehmend wächst die Sorge unter den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen des Landes im Zusammenhang mit den sicherlich zu Recht immer strenger werdenden Vorschriften zum Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unterricht. Das Kultusministerium fordert dementsprechend die Umsetzung der bestehenden Vorschriften, insbesondere von §6 der Gefahrstoffverordnung. Die Lehrkräfte in Baden-Württemberg sollen die Verantwortung tragen für die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, der Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) sowie der verbindlichen Regeln des Unfallversicherungsträgers "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" (GUV-SR 2003).
28.05.2014 Pressemeldung Philologenverband Baden-WürttembergDer Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) erhält zunehmend besorgte Meldungen von Kolleginnen und Kollegen, die darauf hinweisen, dass eine Umsetzung dieser Vorschriften ohne zusätzliche personelle, sächliche und finanzielle Unterstützung nicht zu leisten ist. Eine aus diesem Anlass vom PhV BW durchgeführte Unterschriftenaktion brachte in kurzer Zeit – trotz der dazwischen liegenden Osterferien – von bisher 64 Gymnasien Rückmeldungen mit insgesamt rund 1300 Unterschriften von Lehrkräften für einen Katalog von Forderungen. Der PhV BW fordert deshalb
- einen zusätzlichen Stundenpool für die Schulen zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung – z.B. für Sicherheitsbeauftragte, Fachbetreuer, zur Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen, Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsdatenblättern usw.;
- die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, damit z.B. Kosten für die Entsorgung von Chemikalien nicht ausschließlich vom allgemeinen Schuletat getragen werden müssen;
- die Einrichtung spezieller Sicherheitsabteilungen auf Regierungspräsidiums- und Ministeriumsebene mit kompetenten und dafür ausgebildeten Fachkräften als Ansprechpartner für die Schulen, zur Erteilung rechtsverbindlicher Auskünfte in sicherheitsrelevanten Fragen;
- eine umfassende Absicherung bzw. Versicherung für alle Kolleginnen und Kollegen im Bereich des naturwissenschaftlichen Unterrichts unterhalb der Stufe der groben Fahrlässigkeit.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wollen mit Recht wissen, was passiert, wenn die geforderten Erklärungen zur Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften aus Gründen der Überlastung nicht unterschrieben werden können. Lehrkräfte der Experimentalfächer benötigen die Sicherheit, dass sie vor und nach naturwissenschaftlichem Unterricht nicht zu Pausenaufsichten herangezogen werden können.
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