Zusammenarbeit an Thüringer Spezialgymnasien für Sport
Die Thüringer Staatskanzlei (TSK), das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) und der Landessportbund Thüringen e. V. (LSB) haben die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit an den drei Thüringer Spezialgymnasien für Sport überarbeitet.
18.05.2026 Thüringen Pressemeldung Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturDie Zusammenarbeit wurde im Sinne aktueller Herausforderungen um Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ergänzt. Die Rahmenvereinbarung, die erstmals 2011 getroffen wurde, regelt die Abstimmung zwischen schulischer Bildung und leistungssportlicher Ausbildung an den Standorten Erfurt, Jena und Oberhof. Sie gilt für eine Laufzeit von vier Jahren.
Ziel ist es, sportlich talentierten Schülerinnen und Schülern neben dem Erwerb eines Regelschulabschlusses oder der allgemeinen Hochschulreife eine fundierte leistungssportliche Ausbildung zu ermöglichen. Ein zentrales Steuerungsgremium – das Steueraktiv – übernimmt dabei die Aufgabe, das Verbundsystem von Schule, Internat und Sport kontinuierlich zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Dazu gehören die Bewertung des Nachwuchsleistungssports, die langfristige Personalplanung im Bereich Spezialsport sowie die Festlegung der angebotenen Sportarten je Standort.
Einen besonderen Stellenwert nimmt der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Die Vereinbarung verpflichtet alle Beteiligten, Schulen und Internate als Schutz- und Kompetenzorte zu gestalten, an denen Kinder und Jugendliche sicher vor körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt sind. Sportfachverbände, die an den Spezialgymnasien vertreten sind, müssen eigene Kinderschutzbeauftragte benennen. Trainerinnen und Trainer sind verpflichtet, Fortbildungen zum Themenfeld Gewalt und sexualisierte Gewalt nachzuweisen. Für den Umgang mit besonderen Vorkommnissen sind klare Meldewege und Zuständigkeiten definiert.
Die Rahmenvereinbarung konkretisiert darüber hinaus die Aufgabenverteilung zwischen Schulleitungen und Sportfachverbänden bei der Gestaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebs. Die abschließende Entscheidungsbefugnis über die schulische Organisation liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Für den Einsatz von Trainerinnen und Trainern im Spezialsportunterricht sind Mindestqualifikationen festgelegt.
Die Rahmenvereinbarung regelt weiterhin die Finanzierung des Einsatzes von Trainerinnen und Trainern im Spezialsportunterricht. Während die für Sport zuständige Staatskanzlei grundsätzlich für die Förderung von Trainerinnen und Trainern im Nachwuchsleistungssport zuständig ist, wird die Finanzierung der Tätigkeit der Trainerinnen und Trainer im Spezialsportunterricht der Thüringer Sportgymnasien durch das für Bildung zuständige Ministerium realisiert.
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