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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird nicht verschoben

Die Bundesregierung plant nicht, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zeitlich nach hinten zu verschieben.

18.01.2023 Bundesweit Pressemeldung Deutscher Bundestag
  • Schülerin schreibt etwas. © www.pixabay.de

Das betont sie in einer Antwort (20/5132) auf eine Kleine Anfrage (20/5018) der CDU/CSU-Fraktion. Das vom Bundestag und Bundesrat im September 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz, das ein stufenweises Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen eins bis vier ab dem 1. August 2026 regelt, gelte fort. Die Unionsfraktion hatte dies vor dem Hintergrund deutlicher Verzögerungen beim Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung und des stetig steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen gefragt. (hib/CHE)

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