Regeln für die Nutzung von Facebook und Smartphones in den Schulen
Die Kommunikation über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google+ ist bei Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern sehr beliebt, doch gilt es im schulischen Kontext Vorgaben einzuhalten, auf die das Ministerium für Bildung und Kultur jetzt alle saarländischen Schulen in einem Rundschreiben hinweist.
11.03.2014 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandDas Ministerium für Bildung und Kultur hat allen Schulleitungen im Saarland ein Rundschreiben zum "Umgang mit sozialen Netzwerken" zukommen lassen. Die Inhalte sind in Abstimmung mit dem Datenschutzzentrum entstanden. Im Rundschreiben werden grundlegende Richtlinien beschrieben sowie Quellen für Unterrichtsmaterialien und für die Entwicklung von Regeln für die Nutzung Sozialer Netzwerke und Smartphones in der Schule genannt.
Ein generelles Verbot für Facebook & Co. wird damit nach Angaben von Bildungsminister Ulrich Commerçon bewusst nicht ausgesprochen: "Wir wollen im Saarland keine Verbotskultur für soziale Netzwerke und Smartphones etablieren. Das wäre auch völlig weltfremd. Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte bewegen sich zunehmend in den sozialen Netzwerken. Aufgabe der Schule ist es, Schülerinnen und Schülern einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen Medien und sozialen Netzwerken zu vermitteln. Um die Jugendlichen dabei zu begleiten, ihnen Chancen und Risiken der digitalen Kommunikation näherzubringen, ist es sinnvoll, soziale Netzwerke als Alltagsinstrumente zu verstehen und bei Bedarf in Schule und Unterricht zu integrieren."
Auf Grund der Komplexität des Themas und der Funktionsweise Sozialer Netzwerke bedürfe es jedoch sowohl der Unterstützung für alle Beteiligten wie auch einiger Regeln für die Nutzung und den Schutz der eigenen Daten, so Commerçon. Ebenso sei zu gewährleisten, dass niemand benachteiligt oder von schulischen Ereignissen ausgeschlossen werden darf, der die Sozialen Netzwerke nicht nutzt.
Das Rundschreiben geht u. a. auf folgende Punkte ein:
- Dienstliche Kommunikation über soziale Netzwerke wie z. B. Änderungen im Unterrichtsverlauf, Hausaufgaben, Termine und Ankündigungen sowie Lerngruppen sind erlaubt, dürfen aber nicht der einzige Kommunikationsweg sein. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern dürfen keinen Nachteil dadurch erfahren, dass sie an einer Kommunikation schulisch bzw. dienstlich relevanter Themen über ein soziales Netzwerk wie z. B. Facebook nicht teilnehmen. Bei schulinterner und unterrichtserforderlicher Kommunikation muss immer gewährleistet sein, dass alle betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern erreicht werden. Aus datenschutzrechtlichen Vorgaben ist es nicht gestattet, soziale Netzwerke für den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zu nutzen.
- Zu personenbezogenen Daten zählen auch das Mitteilen von Noten, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Adress- und Telefondaten. Für den dienstlichen Austausch über digitale Medien sollen bevorzugt die rechtlich geregelten Kommunikationswege (z. B. E-Mail, Schulhomepages oder die Lernplattform Moodle oder Lernwelt Saar) genutzt werden. Personenbezogene Daten dürfen nur über sichere Verbindungen (z. B. Schulnetz Saar) übermittelt werden.
- Bei privater Kommunikation über soziale Netzwerke sollen Lehrerinnen und Lehrer mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern die gebotene professionelle pädagogische Distanz wahren.
- Fanpages bei Facebook durch Schulen dürfen nur ein zusätzlicher Kommunikationsweg sein und können den konventionellen Schriftverkehr (z. B. Elternbriefe, Aushänge oder E-Mail und Homepages) nicht ersetzen.
- Das Einbinden von Social Plugins, wie z. B. den "Gefällt mir"-Button von Facebook auf Schulhomepages ist datenschutzrechtlich unzulässig.
- Es wird empfohlen, soziale Netzwerke als Unterrichtsinhalte im Rahmen der Stärkung von Medienkompetenz zu behandeln. Dabei steht der kritische und verantwortungsvolle Umgang mit sozialen Netzwerken im Vordergrund. Es sollen Funktionsweise, Chancen und Gefahren sowie Aspekte des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte pädagogisch aufbereitet werden. Schülerinnen und Schüler dürfen allerdings nicht verpflichtet werden, Nutzerkonten in sozialen Netzwerken anzulegen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.saarland.de/111108.htm.
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