Reform

Saarland modernisiert Förderschulsystem grundlegend

Der Ministerrat hat dem Entwurf der neuen Förderschulverordnung zugestimmt und in die externe Anhörung übergeben. Ziel der Reform ist es, Förderschulen als spezialisierte Lern- und Lebensorte weiterzuentwickeln, individuelle Förderung zu stärken und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche nachhaltig auszubauen.

23.04.2026 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
  • Junge mit besonderem Förderbedarf und eine Betreuerin an einem Tisch. © Adobe Stock Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund steigender und zunehmend komplexer Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern – besonders in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Nach fast 40 Jahren geben wir dem Förderschulwesen im Saarland eine moderne und tragfähige rechtliche Grundlage. Wir bündeln bestehende Regelungen, entwickeln Strukturen behutsam weiter und sorgen für mehr Verlässlichkeit im System. Damit übernehmen wir Verantwortung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, für ihre Eltern, für die gesamte Schulgemeinschaft und für die Schulträger. Denn auch für sie gilt uneingeschränkt: Sie haben Anspruch auf gute Bildung, auf verlässliche Förderung und auf echte Zukunftschancen. Unser Ziel ist eine Schule, die stärkt, begleitet und Türen öffnet – für Teilhabe, für individuelle Entwicklung und für eine selbstbestimmte Zukunft. Maßgeblich ist dabei die Lebensrealität der Kinder und Jugendlichen, an der wir unser Handeln konsequent ausrichten. So entstehen Bildungswege, die nicht bremsen, sondern ermöglichen – und Schülerinnen und Schülern echte Perspektiven für ihren weiteren Lebensweg eröffnen.“

Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund steigender und zunehmend komplexer Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern – besonders in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung. Der Anstieg der Schülerzahlen im Förderschulbereich ist kein saarländisches Einzelphänomen, sondern bundesweit zu beobachten und wird aktuell auch auf Ebene der Bildungsministerkonferenz intensiv beraten. Das Saarland beobachtet diese Entwicklung kontinuierlich und setzt sie nun mit einer erstmaligen Förderschulverordnung konsequent in strukturelle Veränderungen um. Damit gestaltet das Saarland die Entwicklung aktiv und vorausschauend.

Ein inklusives Bildungssystem braucht unterschiedliche Lernorte, die den jeweiligen Bedürfnissen gerecht werden. Förderschulen bleiben dabei ein zentraler Bestandteil und ergänzen die Angebote der Regelschulen. Ein zentraler Ansatz der Reform ist es, künftig flexiblere Strukturen zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen oder gleich mehreren sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen sollen stärker gemeinsam an einem Standort unterrichtet werden können. Damit wird eine ganzheitlichere Förderung ermöglicht, Schulwechsel innerhalb des Förderschulsystems reduziert und wohnortnähere Angebote gestärkt.

Das sind die Neuerungen der FÖS-VO auf einen Blick:

  • Weniger Bürokratie, alles aus einer Hand: Erstmals werden zentrale Vorschriften zu Stundentafeln, Zeugnissen und Schulorganisation in einer einheitlichen Förderschulverordnung zusammengeführt. Das schafft Übersichtlichkeit, reduziert Verwaltungsaufwand und sorgt für moderne rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Mehr Nähe, mehr Chancen im Alltag: Künftig sollen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen oder gleich mehreren Unterstützungsbedarfen stärker gemeinsam an regionalen Förderschulstandorten unterrichtet werden können. So werden perspektivisch Schulwege verkürzt, Familien entlastet und die soziale Einbindung im Wohnumfeld gestärkt. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit Regelschulen vor Ort erleichtert.
  • Förderung, die sich am Kind orientiert: Viele Schülerinnen und Schüler benötigen Unterstützung in mehreren Bereichen gleichzeitig. Die neue Verordnung schafft deshalb flexiblere schulische Strukturen, damit Kinder und Jugendliche ganzheitlicher begleitet werden können. Unterstützungsangebote sollen passgenauer, verlässlicher und stärker an der individuellen Entwicklung ausgerichtet werden.
  • Verlässlicher Schulalltag mit klaren Strukturen: Künftig gelten einheitliche Stundentafeln mit 26 Wochenstunden im Primarbereich und 30 Wochenstunden in der Sekundarstufe. Das sorgt für mehr Verlässlichkeit, bessere Vergleichbarkeit und klarere Tagesstrukturen.
  • Unterricht mit Blick auf morgen: Auf dieser neuen Grundlage werden auch die Unterrichtsinhalte umfassend modernisiert. Neu verankert werden unter anderem Informatik und digitale Bildung, Profilbereiche mit schulischen Schwerpunkten, berufliche Orientierung, Demokratiebildung durch regelmäßige Klassenratsstunden sowie Fremdsprachenangebote – damit Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit den gleichen Voraussetzungen ins Berufsleben starten können.
  • Gezielte Unterstützung im Schulalltag: Ergänzend wird mit dem Individuellen sonderpädagogischen Angebot (IspA) ein neues Förderinstrument eingeführt. Es bündelt gezielte Maßnahmen etwa in den Bereichen Sprache, Motorik, Kommunikation, emotional-soziale Entwicklung oder Alltagskompetenzen und ermöglicht passgenaue Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird.
  • Mehr Abschlüsse und bessere Übergänge: Die Verordnung macht mehr Abschlüsse und mehr Chancen durch durchlässige Bildungswege möglich. Künftig soll an mehreren Förderschulformen neben dem Hauptschulabschluss auch der Mittlere Bildungsabschluss möglich werden. Gleichzeitig stärkt die neue Verordnung die Übergänge zwischen verschiedenen Lernorten. Schulwechsel innerhalb des Förderschulsystems sollen reduziert, Wechsel in Regelschulen erleichtert und Bildungsbiografien flexibler gestaltet werden. Damit werden die Chancen auf Ausbildung, Beruf und weiterführende schulische Qualifikationen nachhaltig verbessert.

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