Niedersachsen

Schluss mit dem Turbo-Abi und wieder 4 Züge an Gesamtschulen

"Nur zwei Monate nach Konstituierung des Landtages realisiert die neue Rot-Grüne Koalition die notwendigen Reformen für die Gesamtschulen. Nur so ist es möglich, dass die Gesamtschulen vom Turbo-Abitur verschont bleiben. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der Grünen vom 17. April hebt die unter Wulff und Heister-Neumann ins Schulgesetz geschriebene Turbo-Regelung wieder auf. Das neue Schulgesetz musste jetzt und auf dem Weg über die Fraktionen kommen, bevor der erste Schuljahrgang unter die Turbo-Bedingungen gefallen wäre", erklärt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Eberhard Brandt.

17.04.2013 Pressemeldung GEW Niedersachsen

Nun bleibt es bei Integrierten Gesamtschulen und nach Jahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen beim Abitur im 13. Schuljahrgang. Die Sekundarstufe I schließt für alle SchülerInnen mit der 10. Klasse ab.

Das MK wird in Erlassen die Fachleistungsdifferenzierung neu regeln. Die klasseninterne Kurszuweisung und der Verzicht auf äußere Differenzierung soll nach den Vorstellungen der GEW im neuen Erlass bis zum 8. Schuljahrgang der Regelfall sein, weil sich alle IGSen für dieses Modell entschieden haben. Im Jahrgang 9 und 10 sollte die klasseninterne Kurszuweisung anstelle der äußeren Differenzierung ermöglicht werden. Ansonsten kann die "alte" Differenzierungsvorschrift wieder gelten. "Die Abbildung des gegliederten Schulsystems in der IGS ist passé. Ein großer Erfolg für die Gesamtschulbewegung!", freut sich Eberhard Brandt.

Keine Frage – die neuen Gesamtschulen warten darauf, dass sie zum neuen Schuljahr den gebundenen Ganztag erhalten, damit die pädagogischen Arbeitsbedingungen der anspruchsvollen Pädagogik entsprechen. Alte wie neue Gesamtschulen wissen, wie wichtig die Wiedereinführung der Differenzierungszuschläge ist, die ihnen die Schwarz-Gelbe Regierung unter Busemann weggenommen hatte.

Die IGS kann nach der neuen Verordnung wieder als vierzügige Schule gegründet werden. Das freut die Schulträger. So können Städte und Gemeinden wie Harpstedt, Rotenburg/Wümme, Rinteln und Einbeck, bei denen die Elternbefragungen für vier Parallel-Klassen ausreichen, nun zügig die Planung ihrer neuen IGSen starten. Darum ist es auch richtig, dass auch die Änderung der Verordnung zur Schulentwicklung schnell – also durch die Einbringung über die Fraktionen - erfolgte.

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GEW Niedersachsen

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