Schulen auch architektonisch als Lern- und Lebensräume gestalten
Der Grundschulverband fordert nachdrücklich, die weithin überholten Schulbaurichtlinien neu zu fassen und stärker an pädagogischen Erfordernissen, an den veränderten Aufgaben und an Erkenntnissen aus der Schulentwicklungsforschung zu orientieren.
13.09.2016 Bundesweit Pressemeldung Grundschulverband e.V.Dies ist aus mehreren Gründen notwendig: Neben den auch zukünftig erforderlichen Schulneubauten braucht es wegen des über die Jahrzehnte gewachsenen Sanierungsstaus in immer mehr Schulgebäuden intelligente Lösungen für deren zukunftsgerechten Umbau. Hinzu kommen tiefgreifende bildungspolitische Reformen wie Ganztag, Inklusion und Gemeinschaftsschule, die Unterricht und Schulleben nachhaltig verändern. Vor allem aber hat sich das Selbstverständnis der Pädagogik selbst verändert:
- Ermöglichung des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen Öffnung des Unterrichts für einen differenzierteren Umgang mit Heterogenität;
- Erweiterung der Lernformen auf vielfältige Aneignungsformen;
- eine stärkere Selbst- und Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler in Unterricht und Schule
- Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams innerhalb des Schulalltags und der Schule;
- Öffnung der Schule zum Quartier und Kooperation mit anderen Bildungsträgern.
- Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Qualität, die Vielfalt und die Flexibilität der Raumgestaltung in Schulen.
Für die Grundschule sind dem Verband folgende Anforderungen besonders wichtig:
Gestaltung der Schule als Lern- und Lebensraum mit günstigen äußeren, auch gesundheitlich verträglichen Bedingungen (Belichtung, Raumklima, Akustik – auch in Treppenhäusern und Fluren), mit ausreichend großen Bereichen für konzentrierte Arbeit und für Rückzugsmöglichkeiten/ Ruhephasen neben solchen, die sich besonders für die Kommunikation eignen;
Möglichkeiten für sehr unterschiedliche Formen des Lernens: Instruktion in Großgruppen, Einzel- und Gruppenarbeit, Werken und künstlerischen Gestalten (Werkstätten, Bühnen, Küche, Schulgärten), Bewegung – und eine entsprechend variable Einrichtung und vielseitige Medienausstattung;
Berücksichtigung der Entwicklung zur inklusiven Schule mit einer auch an Behinderungen anpassungsfähigen Einrichtung;
im Rahmen des Ganztags Mensen, Räume für die Förderung besonderer Interessen (z. B. Instrumentalunterricht) und Freizeitangebote, aber auch für Therapieangebote;
Gestaltung der Außengelände mit anregenden Bewegungsräumen, die Spiele/n in größeren und kleineren Gruppen zulassen, mit Angeboten, die Geschicklichkeit und Koordination fördern und herausfordern, und mit Rückzugsräumen für kreative Aktivitäten und Kommunikation;
individuelle Arbeitsplätze für die verschiedenen in der Schule tätigen Professionen und Kommunikationsbereiche für den informellen Austausch wie auch für Beratungsgespräche und für formelle Sitzungen.
Raum für Elternkontakte und -beratung (z.B. „Elterncafés“, Sprachkurse für Eltern, „Familienklassen“, Quartiersmanagement)
Daraus folgen für die architektonische Planung zwei Prinzipien:
generell: weg vom starren Einheitsraum und -mobiliar auf der Basis enger Vorgaben, hin zu (funktionsbezogen) unterschiedlichen und vor allem flexibel veränderbaren Raumtypen und Einrichtungen;
konkret: Einbeziehung der verschiedenen Professionen, der Schüler/innen, Eltern, von Sekretariat, Hausmeisterei, Reinigungskräften,... der betroffenen Schule in der Frühphase der Planung, so dass sie beim Finden bedarfs- und situationsgerechter Lösungen für die Gestaltung der Schule mitbestimmen können.
Konkret sind folgende Rahmenbedingungen zu sichern:
- Planung von Architektur und Ausstattung „in einem Guss“, auch wenn ggf. die Umsetzung, z. B. die Nachrüstung mit neuer Ausstattung, aus finanziellen Gründen erst in späteren Phasen möglich sein kann;
- Ermöglichung „intelligenter Lösungen“ für Unfallsicherheit und Brandschutz (z. B. bei der Nutzung von Verkehrswegen), d. h. beispielsweise pädagogische Planung „mit“ dem Brandschutz und der Unfallversicherung und nicht „gegen“ sie;
- Einplanung eines festen Haushalts-Titels für die Fortbildung und Begleitung der Kolleg/inn/en und Kollegen, die mit den neuen Räumen produktiv umgehen, d. h. ihre Möglichkeiten auch im Alltag nutzen sollen;
- Sicherung eines kleinen Etats für die Evaluation und Nachbesserung der Baumaßnahme ein Jahr nach Inbetriebnahme.
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