Schulgesetzänderung: Start für erste Oberschulen im Sommer
Kultusminister Dr. Bernd Althusmann hat die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Schulgesetzänderung als richtungsweisend bezeichnet.
15.03.2011 Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium"Die Oberschule bietet ein qualitätsvolles und wohnortnahes Bildungsangebot für ganz Niedersachsen. Die Einführung der Oberschule bietet den kommunalen Schulträgern mehr Flexibilität und damit eine langfristige Perspektive zur zukunftsfesten Gestaltung der Schullandschaft vor Ort. Insbesondere für den ländlichen Raum ist die neue Schulform ein passgenaues Angebot und eine hervorragende Ergänzung zu unseren starken Gymnasien. Bereits zum kommenden Schuljahr werden die ersten Oberschulen an den Start gehen. Das Interesse ist groß: Die ersten Anträge von Kommunen liegen bereits vor und können nun nach dem Landtagsbeschluss von der Niedersächsischen Landesschulbehörde schnellstmöglich beschieden werden."
Die neue Schulform ist ein attraktives Angebot an Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern, aber auch an die niedersächsischen Kommunen. Sie baut auf den zusammengefassten Haupt- und Realschulen auf und entwickelt diese qualitativ fort, zum Beispiel mit einem sozialpädagogischen Angebot sowie einer teilgebundenen Ganztagsbeschulung. Die Oberschule kann darüber hinaus einen gymnasialen Zweig für die Jahrgänge 5 bis 10 einrichten, wenn der Schulträger des jeweiligen Gymnasiums zustimmt. Sie bietet eine starke berufliche Orientierung und bereitet auf den erfolgreichen Eintritt in Richtung des beruflichen Gymnasiums sowie der allgemein bildenden Gymnasien vor. Somit können Schülerinnen und Schüler einer Oberschule im Anschluss an den Besuch dieser Schulform den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach zwölf sowie die allgemeine Hochschulreife nach zwölf oder dreizehn Jahren erwerben.
"Die Neuordnung unseres Schulsystems in Niedersachsen ergibt sich unter anderem aus der demografischen Entwicklung, dem veränderten Anwahlverhalten der Eltern und dem Wunsch der Kommunen nach mehr Flexibilität. In den kommenden zehn Jahren werden die Schülerzahlen in Niedersachsen voraussichtlich um durchschnittlich 20 Prozent zurückgehen, in einigen Regionen um 40 Prozent. Die Oberschule bietet den Kommunen als Schulträgern passgenaue Lösungen. Langfristig werden wir in Niedersachsen ein Zwei-Säulen-Modell mit Oberschulen auf der einen und starken Gymnasien auf der anderen Seite anstreben", sagte Dr. Bernd Althusmann.
Kommunale Schulträger können bis zum 31. Mai 2011 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Anträge zur Errichtung von Oberschulen zum kommenden Schuljahr 2011/12 stellen. Informationen zu den Errichtungsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind in einer Handreichung des Niedersächsischen Kultusministeriums nachzulesen, die im Internetangebot des Ministeriums unter www.mk.niedersachsen.de heruntergeladen werden kann.
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