Städtetag NRW

Schulische Inklusion darf nicht scheitern – Land muss Kommunen zusätzliche Kosten ausgleichen

Die Städte in Nordrhein-Westfalen unterstützen den gemeinsamen Schul­besuch von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen und wollen, dass dieser zunehmend und schrittweise zur Regel wird. Mit deutlicher Kritik reagieren sie darauf, dass im Gesetzentwurf des Landes die zusätzlichen Kosten der Kommunen nicht ausgeglichen werden.

21.09.2012 Pressemeldung Städtetag NRW

Der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, erklärte heute zum vorgelegten Entwurf eines 9. Schulrechts­änderungsgesetzes: "Die Städte sehen sich in der Mitverantwortung, eine gemeinsame Bildung für behinderte und nichtbehinderte Menschen zu ermöglichen. Inklusion braucht Qualität – und Qualität ist nicht ohne zusätzliche bauliche Ausstattungen und zusätzliches Personal in den Schulen zu haben. Die Städte haben deshalb kein Verständnis dafür, dass das Land das Prinzip der Konnexität – Wer bestellt, bezahlt – in dem Gesetzentwurf verletzt."

Nach einem Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW ist das Land verpflichtet, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Inklusion verbunden sind. Nach dem Gutachten ist mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise für so genannte Integrationshelfer zu rechnen. Hinzu kommen erhebliche Zusatz-Sachkosten, vor allem investive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit, sowie gegebe­nenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler und zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel bzw. Hilfsmittel.

Articus: "Die Städte als Schulträger sind bereit, die Umsetzung einer gelingenden Inklusion nach besten Kräften zu unterstützen. Um eine qualitativ hochwertige Inklusion zu erreichen, muss das Land das Konnexitätsprinzip anerkennen. Denn die Inklusion darf in der Praxis vor Ort nicht scheitern."

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