Schulleitungen kleinerer Grundschulen sollen besser besoldet werden
Bildungssenator Ties Rabe hat ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, mit dem zukünftig die Besoldung von Schulleitungen und ihrer Stellvertretungen an kleineren Grundschulen von bislang A13-Z auf A14 angehoben werden soll.
30.01.2017 Hamburg Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Das entspricht einer Gehaltserhöhung von durchschnittlich 250 Euro im Monat. Die stellvertretenden Schulleitungen dieser Schulen sollen eine Zulage in Höhe von durchschnittlich rund 190 Euro erhalten. Senator Rabe: „In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben der Grundschulleitungen verändert. Mit der Besoldungserhöhung wollen wir das Engagement und den professionellen Einsatz der Schulleitungen und der stellvertretenden Schulleitungen kleinerer Grundschulen würdigen.“
Während Schulleitungen von Gymnasien und Stadtteilschulen in der Regel die Besoldung A16 bekommen, bekommen die Schulleitungen von Grundschulen je nach Schülerzahl Besoldungen zwischen A13Z und A15. Die meisten Grundschulleitungen sind in der Besoldungsgruppe A14 eingestuft. Allerdings bekommen zurzeit die Schulleitungen von 47 kleineren Grundschulen mit weniger als 230 Schülerinnen und Schülern nur die Besoldung A13 Z, ihre Stellvertretungen A13.
Tatsächlich aber nehmen Grundschulleitungen zahlreiche wichtige Führungsaufgaben wahr und prägen die Pädagogik der eigenen Schule entscheidend. Denn mit der Einführung der selbstverantworteten Schule ging zugleich die Übertragung von zunehmend größeren Gestaltungsräumen im pädagogischen Bereich, im Schulmanagement, in der Schulorganisation, beim Personal und in Budgetfragen einher. Zudem haben mit dem Ausbau der ganztägigen und inklusiven Bildung die Aufgaben der Schule und die Zahl der zu führenden pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Professionen an Grundschulen erheblich zugenommen.
Weil die Besoldung sich nach der Schülerzahl richtete, wurden diese zusätzlichen Aufgaben bislang bei der Besoldung nicht berücksichtigt. Vielmehr führte die Absenkung der Klassenfrequenzen insbesondere an Schulen mit niedrigem Sozialindex (KESS 1 und KESS 2) nicht selten dazu, dass an Schulen die für eine höhere Besoldung der Schulleitung erforderliche Schülerzahl nicht mehr erreicht wird, obwohl viele Schulleitungsaufgaben in allen Grundschulen ähnlich umfangreich sind.
Mit der Gesetzgebungsinitiative soll nunmehr dem Aufgabenzuwachs sowie dem besonderen Einsatz beim Ausbau des Ganztages Rechnung getragen werden. Alle Schulleitungen an Grundschulen sollen zukünftig mindestens mit A14 besoldet werden, stellvertretende Schulleitungen mit A13-Z. Von der Anpassung zum 1. August 2017 würden nach aktuellem Stand 35 Schulleitungen und 47 stellvertretene Schulleitungen profitieren. Mit dieser Besoldung liegt Hamburg deutlich über der üblichen Besoldung von Grundschulleitungen in den anderen Bundesländern.
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