Besoldung

GEW-Kampagne: JA 13 - weil Grundschullehrerinnen es verdienen!

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verlangt, dass der Beruf der Grundschullehrerinnen aufgewertet wird und die Lehrerinnen deutlich besser als bisher bezahlt werden.

23.11.2016 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen
  • Eine Lehrerin steht vor einer Tafel, Schülerinnen melden sich. © s4svisuals - www.fotolia.com

Heute finden am Sitz der Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und morgen in Münster Aktionen engagierter Lehrkräfte statt. 

„Der Grundstein für gute Bildung wird bei den Kleinsten gelegt, aber die wertvolle Arbeit der Grundschullehrerinnen wird immer noch nicht ausreichend anerkannt. Nicht zuletzt mit der Inklusion sind die Anforderungen an die pädagogische Arbeit an Grundschulen kontinuierlich angestiegen, die Ausbildung ist anspruchsvoll und verglichen mit den anderen Lehrämtern gleich lang und gleichwertig. Die Kolleginnen fordern völlig zu Recht die finanzielle Anerkennung ihrer professionellen Arbeit“, sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer zu den Aktionen unter dem Motto „JA 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen!“

Die schlechtere Bezahlung der Grundschullehrerinnen sei eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, da an Grundschulen rund 90 Prozent der Lehrkräfte Frauen sind. „Damit muss endlich Schluss sein“, betonte Schäfer weiter. 

Lehrkräfte an Grundschulen werden im Eingangsamt nach A12 besoldet, Lehrkräfte an Gymnasien und in der Sekundarstufe II nach A13Z (mit Zulage). Nach GEW-Berechnungen liegt die Differenz im Einstiegsgehalt zwischen A12 und A13Z bei über 600 EURO. Die Differenz im Jahreseinkommen zwischen den Besoldungsgruppen A12 und A13 in NRW beträgt rund 10% (jeweils Endstufe ohne Zulagen). 

Gestützt auf mehrere Rechtsgutachten sieht die GEW für diese diskriminierende Praxis keine Rechtfertigung mehr. Zur Verdeutlichung des finanziellen Unterschieds wendet die GEW in ihrer bundesweiten Kampagne „JA 13 - weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ das Prinzip des umgekehrten „Equal Pay Day“ an. Das heißt: Gemessen an der höheren Besoldung nach A 13  arbeiten Lehrkräfte an Grundschulen ab diesem Tag, also die letzten fünf Wochen des Jahres, unbezahlt. Gleiches gilt in NRW auch für Lehrkräfte an den Schulen der Sekundarstufe I. 

Informationen zur Kampagne: 

http://www.gew-nrw.de/themen-wissen/neuigkeiten/meldungen/detail-meldungen/news/grundschullehrerinnen-machen-mobil-ja-13-auch-in-nrw.html


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