Schulpflicht für alle Asylbewerberkinder in Thüringen
05.10.2004 Thüringen Pressemeldung Thüringer Kultusministerium
"Mit dem geplanten Haushaltsstrukturgesetz, das heute in 1. Lesung im Kabinett behandelt wurde, wird auch die Schulpflicht von Asylbewerberkindern neu geregelt. Der entsprechende Passus im Thüringer Schulgesetz wird so ergänzt, dass alle Asylbewerberkinder schulpflichtig werden. Der Freistaat greift damit bundesgesetzliche Regelungen im Zuwanderungsgesetz auf, das parteiübergreifend beschlossen, einen Paradigmenwechsel bei der Integration von Ausländern bedeutet", erklärte der Thüringer Kultusminister Prof. Dr. Jens Goebel (CDU) nach der heutigen Kabinettsitzung.
Bislang begründete sich die Schulpflicht auf den Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen. Da Asylbewerber im Antragsverfahren keinen Wohnsitz begründen können, besteht für deren Kinder auch keine Schulpflicht. Nach dem Thüringer Schulgesetz haben Asylbewerberkinder auch bislang das Recht, die Schule im Freistaat zu besuchen, wenn die Eltern dies wünschen.
"Dies wird mit den geplanten Regelungen geändert. Damit müssen alle Asylbewerberkinder in Thüringen die Schule besuchen", so Minister Professor Goebel abschließend.
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