Urheberrechte
Software soll Plagiate auf Schulservern identifizieren
31.10.2011 Artikel
Die Bundesländer haben mit Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen getroffen. Der Vertrag, so netzpolitik.org, wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft und steht im Netz zur Einsicht. Das alles wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre. Denn dort ist die Rede von einer "Plagiatssoftware [...], mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können." Trojaner für Schulserver?
netzpolitik.org
"Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" (PDF)
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