Nordrhein-Westfalen

Städte unterstützen gemeinsame Bildung – Land muss den Kommunen Mehrausgaben ausgleichen

Die Städte in Nordrhein-Westfalen begrüßen das mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verfolgte Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Dazu gehöre vor allem der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nichtbehinderten Kinder und Jugendlichen, der zunehmend und schrittweise zur Regel werden müsse, sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, heute in Köln. "Die Städte sehen sich in der Mitverantwortung, eine gemeinsame Bildung für behinderte und nichtbehinderte Menschen zu ermöglichen. Sie begreifen die Inklusion als einen Gewinn für das städtische Leben und die Weiterentwicklung der Schulen."

01.06.2012 Pressemeldung Städtetag NRW

Articus appellierte an das Land, zügig nach der Neubildung der Regierung eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Dabei sei auch die Frage der notwendigen Ressourcen zu regeln und das verfassungsrechtliche Prinzip der Konnexität ("Wer bestellt, bezahlt") zu beachten, um eine qualitativ hochwertige und nachhaltig wirksame Inklusion zu erreichen. Ein Gutachten, das der Städtetag NRW in Auftrag gegeben und heute in zentralen Punkten veröffentlicht hat, kommt zu dem Schluss, dass das Land verpflichtet ist, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Umsetzung der Inklusion verbunden sind.

"Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Schulbereich stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Umsetzung muss sorgfältig, mit Augenmaß und schrittweise erfolgen. Die Städte unterstützen den gemeinsamen Schulbesuch. Sie erwarten gleichzeitig, dass das Land Nordrhein-Westfalen seine finanziellen Ausgleichspflichten gegenüber den Kommunen voll erfüllt und das Gutachten bei der bevorstehenden Gesetzgebung beachtet", so Articus.

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat zu den vielfältigen Rechtsfragen bei der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich (Art. 24 UN-BRK) sowie zur Konnexität ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Direktor des Instituts für Staatsrecht sowie Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanzrecht sowie Gesundheitsrecht der Universität Köln, veröffentlicht. Das Gutachten wurde der Landesregierung bereits zur Verfügung gestellt.

Einige Kernaussagen des Gutachtens von Prof. Höfling sind:

  • Die Länder als die für den Schulbereich Zuständigen sind zur Umsetzung (Transformation) des Art. 24 UN-BRK in ihre Schulgesetze verpflichtet. Bei der Umsetzung der UN-BRK verfügt der Gesetzgeber aber über erhebliche Gestaltungsspielräume und Entscheidungsoptionen.
  • Die Transformation des Art. 24 UN-BRK wird bei den Kommunen zu einer konnexitätsrelevanten Aufgabenerweiterung und einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führen, deren Höhe von der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen abhängig ist: Zum einen ist mit Mehrkosten im Personalbereich, beispielsweise für so genannte Integrationshelfer zu rechnen. Hinzu kommen erhebliche Zusatz-Sachkosten, vor allem investive bauliche Kosten zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit, sowie gegebenenfalls erhöhte Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler und zusätzliche Ausgaben für spezielle Lehr- und Lernmittel bzw. Hilfsmittel.
  • Dass die UN-Behindertenrechtskonvention völkerrechtlich veranlasst wurde, kann der Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips nicht entgegen gehalten werden.

Die neue Landesregierung und der neue Landtag sind nach den Worten von Städtetags-Geschäftsführer Articus aufgerufen, die Umsetzung der "inklusiven Schule" im Schulrecht des Landes auch mit fundierten, realistischen und nachprüfbaren Prognosen über die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen zu verknüpfen.

"Die Städte als Schulträger sind bereit, die Umsetzung einer gelingenden Inklusion vor Ort nach besten Kräften zu unterstützen", erklärte Articus.

Das vollständige Gutachten kann beim Städtetag Nordrhein-Westfalen angefordert werden.

Ansprechpartner

Städtetag NRW

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