Studie: Mehr Bildungsgerechtigkeit durch verbindliche Grundschulempfehlung
"Eine verbindliche Grundschulempfehlung sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir brauchen an dieser wichtigen Schnittstelle nach der Grundschule das professionelle Know-how, die Erfahrung und das Urteilsvermögen unserer Lehrerinnen und Lehrer, um den Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg konsequent weiter zu lockern", sagte Kultusministerin Marion Schick am Mittwoch (16. Februar) in Stuttgart. Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung belegt, dass in Ländern mit freiem Elternwahlrecht - bei gleicher Empfehlung - die Chancen eines Kindes aus der Oberschicht auf ein Gymnasium zu wechseln, um 60 Prozent größer sind, als die eines Kindes aus der Mittelschicht.
16.02.2011 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergIn den nächsten Wochen erhalten die Eltern der Viertklässlerinnen und Viertklässler im Land die Grundschulempfehlungen für ihre Kinder zur Aufnahme in die weiterführenden Schulen. "Die Empfehlung der Grundschule gibt den Eltern einen wichtigen Hinweis für einen erfolgversprechenden individuellen Bildungsweg ihres Kindes. Die Eltern entscheiden gemeinsam im Dialog mit der Schule über die zu ihrem Kind und dessen Stärken und Schwächen passende Schulart. Das baden-württembergische Schulsystem zeichnet sich durch eine Vielfalt an Bildungswegen aus, die wiederum alle eine Vielzahl von Anschlusschancen bieten", sagte Kultusministerin Marion Schick.
In Baden-Württemberg erlangt die Hälfte aller jungen Menschen ihre Hochschulzugangsberechtigung über die Haupt- und Werkrealschulen, die Realschulen und die beruflichen Schulen. "Es ist mir ein großes Anliegen, dass sich die Eltern beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen dieser vielfältigen Chancen und Möglichkeiten bewusst sind. Das Gymnasium ist keine Garantie für ein glückliches und erfolgreiches Leben. Auch ohne eine Gymnasialempfehlung stehen den Kindern bei uns immer alle Türen offen", sagte Ministerin Schick. Insbesondere der Weg über die Realschule und den mittleren Bildungsabschluss zum Abitur leiste hierbei einen ganz wichtigen Beitrag. Gerade deshalb werde der beschleunigte Ausbau der beruflichen Gymnasien konsequent weitergehen.
Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen von zentraler Bedeutung. Bereits im laufenden Schuljahr erproben acht Grundschulen im Land Elemente eines erweiterten Elternberatungskonzepts. "Die Grundschulempfehlung darf nicht vom Himmel fallen. Der Landeselternbeirat hat in dieser Woche völlig zu Recht gefordert, dass Eltern von Beginn der Grundschulzeit an intensiv begleitet werden müssen. Mit der Weiterentwicklung unseres Beratungskonzeptes werden wir genau dies tun. Die Eltern werden von der ersten Klasse an kontinuierlich von den Lehrerinnen und Lehrern begleitet und beraten" sagte Schick. Darüber hinaus wird ab Schuljahr 2011/12 durch intensive und verbindliche Kooperationen zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen erleichtert. Hierzu werden im kommenden Schuljahr "Lotsen für den Übergang" an allen Schularten qualifiziert und ihre Arbeit aufnehmen. "Die schulische Entwicklung der Kinder muss für die Eltern nachvollziehbar und transparenter werden. Eine fundierte Beratung und Begleitung durch die Lehrerinnen und Lehrer unterstützt die Eltern dabei, für ihr Kind - im Dialog mit der Schule - die richtige Wahl im Anschluss an die Grundschule zu treffen", sagte die Kultusministerin.
Hintergrundinformationen für die Redaktionen:
Grundschulempfehlung:
Die Grundschulempfehlung ist insgesamt ein dreistufiges Verfahren. Die Empfehlung beruht nicht ausschließlich auf den erbrachten schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Die Klassenkonferenz berücksichtigt das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes und stellt eine Prognose für die weiterführende Schule. Falls die Vorstellung der Eltern nicht mit der Empfehlung der Schule übereinstimmt, ist ein pädagogisch differenziertes Test- und Beratungsverfahren vorgesehen. Dabei testet eine externe Lehrkraft die Potentiale des Kindes, zum Beispiel das Sprachvermögen. Es werden jährlich etwa 7.000 Beratungsverfahren in Baden-Württemberg durchgeführt, nach dessen Abschluss fast ein Viertel der Kinder eine veränderte Empfehlung erhalten. Die gemeinsame Bildungsempfehlung ist nur rechtsverbindlich, soweit sich die Eltern einverstanden erklären. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Eltern ihr Kind in einem dritten Schritt zur Aufnahmeprüfung anmelden, bei der die betroffenen Lehrkräfte der Grundschule nicht mitwirken. In einem schriftlichen und mündlichen Teil wird Mathematik und Deutsch auf Grundlage des Bildungsplans der vierten Klasse geprüft. Im Jahr 2010 haben bezogen auf die Schülerinnen und Schüler mit Grundschulempfehlung 2,0% an der Aufnahmeprüfung teilgenommen. Insgesamt waren dies 2.111 Schülerinnen und Schüler. Dabei erfüllten gut 267 (12,6%) Prozent der Kinder die Anforderungen für den Übergang auf eine Realschule, sowie 83 (3,9%) Prozent für den Übergang auf ein Gymnasium. Sollte sich das Lern- und Leistungsverhalten eines Kindes nach der Grundschule ändern, ist ein Schulartwechsel in den weiterführenden Klassen möglich.
Termine im Rahmen der Grundschulempfehlung 2011:
- Informationsabend mit Vertretern der weiterführenden Schulen
- bis 25.02.2011 Informationsgespräche mit den Erziehungsberechtigten
- bis 01.03.2011 Erstellung der Grundschulempfehlung
- bis 03.03.2011 Versand der Grundschulempfehlung
- bis 14.03.2011 Mitteilung der Entscheidung der Eltern an die Grundschule
- 22.03. und 23.03.2011 Anmeldung der Schüler/-innen entsprechend der Grundschulempfehlung
- bis 12.04.2011 Durchführung des Beratungsverfahrens Beschluss der Gemeinsamen Bildungsempfehlung
- bis 13.04.2011 Versand der Gemeinsamen Bildungsempfehlung
- bis 05.05.2011 Anmeldung entsprechend der Gemeinsamen Bildungsempfehlung
- bis 17.05.2011 Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bei der besuchten Grundschule
- 28.06./29.6./04.+05.07.2011 Aufnahmeprüfungen: Deutsch, Mathe, mündliche Prüfungen
07.+08.07.2011 Anmeldung nach bestandener Prüfung
Übertrittsquoten 2010:
Am Ende der 4. Grundschulklasse des Schuljahres 2009/10 gingen von den 104.840 Schülerinnen und Schülern (2.303 weniger als im Vorjahr) zum Schuljahresbeginn 2010/11 über auf
- die Werkrealschule und Hauptschule: 25.490 Schülerinnen und Schüler oder 24,3 %,
- die Realschule: 35.532 Schülerinnen und Schüler oder 33,9 %,
- das Gymnasium: 42.656 Schülerinnen und Schüler oder 40,7 %,
- andere Schularten oder Wiederholer: 1.162 Schülerinnen und Schüler oder 1,1 %.
Veränderung der Übergangsquoten, aufgegliedert nach Schularten, im Vergleich zum Vorjahr dargestellt:
- Werkrealschulen und Hauptschulen: - 0,3 %-Punkte,
- Realschulen: - 0,1 %-Punkte,
- Gymnasien: + 0,5 %-Punkte,
- andere Schularten und Wiederholer: - 0,1 %-Punkte.
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