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Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1 in Schulen und Kitas

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine Orientierungshilfe zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 in Kindertagesstätten und Schulen veröffentlicht.

26.10.2022 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Staatskanzlei NRW
  • Ein Klassenzimmer, in dem die Stühle auf die Tische hochgestellt sind. © www.pixabay.de

Die Broschüre bildet die einzelnen Schritte von der Erstdiagnose bis zur Rückkehr in den Kita- oder Schulalltag ab, gibt wertvolle Tipps und unterstützt bei der Suche nach Ansprechpartnern.

„Um Kindern, die an Typ-1-Diabetes erkrankt sind, ein möglichst unbeschwertes Aufwachsen zu ermöglichen, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Familien, Kitas und Schulen sowie weiteren Akteuren nötig. Ich freue mich, dass wir dem pädagogischen, betreuenden sowie medizinischen Personal und den betroffenen Eltern mit der Orientierungshilfe einen Wegweiser für die bestmögliche Teilhabe ihrer Kinder an die Hand geben können“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Orientierungshilfe steht ab sofort als Download zur Verfügung.

Zum Hintergrund
Typ-1-Diabetes ist die häufigste Stoffwechselerkrankung im Kindes- und Jugendalter. Allein in Deutschland leiden derzeit rund 32.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren daran. Beim Typ-1-Diabetes handelt es sich um eine Autoimmunerkrankung, in deren Folge die Zellen der Bauchspeicheldrüse kein Insulin mehr produzieren.

Im Jahr 2019 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Handlungskonzept auf den Weg gebracht, um die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes sicherzustellen. Zur Umsetzung wurde ein „Runder Tisch“ mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Diabetesversorgung eingerichtet. 

Ein wesentlicher Baustein des Konzepts ist die Bereitstellung von Schulungsprogrammen für Kita- und Schulpersonal. Seit 2019 und auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen für diese landesweiten Schulungen jährlich bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Ein weiterer Baustein ist die Verbesserung der Kommunikationswege für alle Beteiligten. Dieser Baustein wird mit dieser Orientierungshilfe, die gemeinsam mit dem Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW)  erarbeitet wurde, umgesetzt. Für die Entwicklung der Broschüre hat das LZG.NRW auch betroffene Eltern befragt.

Ansprechpartner

Staatskanzlei NRW

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