Niedersachsen

Urheberrecht und Digitalisate: Kultusministerium verweigert Schulen weiter Lizenzen

Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen erhalten in diesen Tagen Post von der Landesschul­behörde. Zweimal schon waren sie seit Januar aufgefordert worden, eine dienstliche Erklärung ab­zugeben, in der sie bestätigen sollen, dass sie "die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme nach eigenem Ermessen in geeigneter Weise" sicherstellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen rät heute allen Schulleite­rinnen und Schulleitern per Mail, sich nicht zu einer Erklärung nötigen zu lassen, die sie nicht erfüllen können. "Gelassenheit ist angesagt, aber wenn es darauf ankommt, gewähren wir unseren Mitgliedern Rechtsberatung und Rechtsschutz", versichert der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt.

18.04.2012 Pressemeldung GEW Niedersachsen

Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind verärgert, weil die Schulbehörde nicht ernsthaft auf ihre Re­monstrationsschreiben eingeht, in denen sie der Behörde mitgeteilt hatten, dass es ihnen objektiv nicht möglich ist, festzustellen, ob auf schulischen Rechnern oder anderen Speichersystemen Digitalisate von urheberrechtlich geschützten Veröffentlichungen von Schulbüchern und anderen Lehrmitteln vorhanden sind. "Unsere Kolleginnen und Kollegen führen schwerwiegende Gründe an, die nicht einfach wegge­wischt werden können", so Eberhard Brandt.

Die Schulleitungen verweisen darauf, dass es ihnen nicht möglich ist, die auf den schulischen Speicher­systemen vorhandenen Dateien zu sichten und festzustellen, ob die darin enthaltenen Texte oder Grafi­ken urheberrechtlich geschützt oder zulässig sind, zumal auch Schulbuchverlage Lehrmaterialien ver­kaufen, die in digitalisierter Form vorliegen und deren Verwendung zulässig ist. Selbst wenn die Untersuchung technisch möglich wäre, wäre der Arbeitsaufwand angesichts der Vielzahl der Dateien und der Häufigkeit, in der Dateien neu gespeichert oder gelöscht werden, nicht zu leisten.

"Das Kultusministerium scheint die reale Situation in den Schulen vollständig zu verkennen", kritisiert die GEW und weist darauf hin, dass nicht nur Lehrkräfte Zugang zu den Schul-Rechnern haben, sondern auch Schülerinnen und Schüler, die z.B. über die schulinternen Mailadressen bzw. virtuelle Klassenzimmer Materialien wie Hausaufgaben, Referate und Präsentationen einstellen und austauschen. Darum ist es den Schulleiterinnen und Schulleitern wie den Lehrkräften unmöglich, alle diese Dateien zu überprüfen bzw. bei einer Überprüfung zu erkennen, ob nicht lizenzierte Materialien darin enthalten sind.

Die Schulträger stellen die technische Ausstattung der Unterrichtsräume derzeit um. In diesem Rahmen werden die klassischen Overhead-Projektoren, mit denen analog erstellte und ausgedruckte Folien ver­wendet werden, abgeschafft. Stattdessen werden Whiteboards und Beamer eingeführt, deren Technolo­gie auf digitalen Daten basiert. Es entsteht eine absurde Situation: Solange es die alten Overhead-Projektoren gibt, dürfen Lehrkräfte Textauszüge, Karten oder andere Grafiken mit ausgedruckten Folien in den Klassenzimmern präsentieren, denn es handelt sich um analoge Kopien. Sobald die neuen Tech­nologien (Beamer, Whiteboards) installiert werden, dürfen die gleichen Materialien nicht mehr projiziert werden, weil es sich um digitale Kopien handelt.

"Es ist den Schulträgern nicht zu vermitteln, dass trotz der Einführung der neuen kostenaufwändigen Informationstechnologien die traditionelle analoge Technik weiter zur Verfügung gestellt werden muss, um die Arbeitsmöglichkeiten der Lehrkräfte nicht zu verschlechtern", kommentiert der GEW-Landesvor­sitzende.

Eberhard Brandt setzt sich kritisch mit dem Hinweis des Kultusministeriums auseinander, die Schulen sollten die digitalen Unterrichtsmaterialien benutzen, die das Land für 4 Mio. Euro, also ca. 1.200 Euro pro Schule, erworben hat. Diese sind in den Schulen bekannt und werden genutzt.

Lehrkräfte benötigen aber auch den Zugriff auf die Materialien, die in den Unterrrichtswerken enthalten sind, die die Lehrmittelverlage herausgeben. Diese sind für die tägliche Unterrichtsvorbereitung unent­behrlich, weil sie qualitativ hochwertig sind und exakt zu den vorgeschriebenen Lehrplänen passen. In den analogen Präsentationsverfahren sind sie bewährt.

Die Schulbehörde weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass das Land Niedersachsen durch den von der KMK mit dem Verband der Lehrmittelverlage geschlossenen Vertrag verpflichtet sei, die dienstliche Erklä­rung von den SchulleiterInnenzu fordern. Diese Argumentation ist aus Sicht der GEW nicht glaubwürdig, denn nur eine kleine Zahl von Bundesländern teilt die Auffassung des niedersächsischen Kultusministeri­ums. Die übrigen Bundesländer halten eine Erklärung der Schulleitungen und der Kollegien nicht für er­forderlich.

Die GEW kritisiert, dass die Schulbehörde den Schulleiterinnen und Schulleitern empfiehlt, die Erklärung von den Lehrkräften abgeben zu lassen. Das liefe darauf hinaus, den schwarzen Peter nur weiterzurei­chen. Auch eine solche Erklärung bietet aus den oben dargelegten Gründen keine Gewähr dafür, dass sich inkriminierte Digitalisate nicht auf den schulischen Rechnern befinden.

Die Kultusministerkonferenz hat den ursprünglich vertraglich verabredeten Einsatz der Schul-Trojaner durch Nachverhandlungen mit den Verlagen bereits gestoppt. Der Gewerkschaft Erziehung und Wissen­schaft sowie den Lehrerverbänden des Beamtenbundes wurden von der KMK Gespräche zugesagt, in denen es auch um weitere Nachverhandlungen mit den Verlagen über die Lizenzen gehen soll.

Der GEW-Landesvorsitzende wendet sich an den Kultusminister: "Ich bitte Sie darauf hinzuwirken, dass bei diesen Nachverhandlungen moderne Geschäftsmodelle gefunden werden, die die digitale Verarbei­tung von Unterrichtswerken ermöglichen. Diese könnten sich an einer Geräteabgabe (wie z.B. bei Kas­settenrekordern, Videogeräten, Scannern) orientieren, an einer pauschalen Abgeltung wie bei analogen Kopien oder an Entgeltverfahren, wie sie bei Zeitungen oder bei iPhones, iPads und iPods üblich sind. Verbote sind kein zukunftsfähiges Geschäftsmodell. Sie sind auch im Internet gescheitert."

Ansprechpartner

GEW Niedersachsen

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