Vorsicht bei Whatsapp
Whatsapp nutzen, um Schüler und Eltern auf dem Laufenden zu halten? Laut Datenschützern ist das unzulässig, berichtet didacta DIGITAL. Von Vincent Hochhausen
02.01.2018 Bundesweit Artikel didactaDIGITAL - Aktuelles rund ums Lehren & Lernen mit neuen TechnologienDass Schüler Whatsapp-Chatgruppen für die ganze Klasse haben, ist mittlerweile normal. Mit der Chat-App lässt sich eben einfach kommunizieren, zudem kann man Bilder, Videos und Sprachnachrichten verschicken. Da wundert es nicht, dass auch Lehrkräfte die App nutzen, um ihren Schülern unkompliziert Nachrichten zu schicken – vom Unterrichtsausfall bis zu Tipps für Hausaufgaben.
Doch auch, wenn das harmlos klingt, ist dabei Vorsicht geboten. Denn Whatsapp greift – ebenso wie ähnliche Dienste – auf das Telefonbuch des Nutzers und damit auf personenbezogene Daten zu. An einem Beispiel, das im aktuellen Jahresbericht für 2016 der Berliner Datenschutzbeauftragten genannt wird, lassen sich die Probleme veranschaulichen. An einer Berliner Schule richtete ein Lehrer eine Whatsapp-Gruppe für seine Schüler und deren Eltern ein, die zur besseren Kommunikation dienen sollte. Die Datenschutzbeauftragten wiesen die Schule darauf hin, dass die Gruppe datenschutzrechtlich unzulässig sei. Die Gruppe wurde daraufhin gelöscht und eine Datenschutz-Schulung an der Schule angesetzt. Aber was genau war das Problem mit der Whatsapp-Gruppe?
Die Datenschutzbeauftragten sehen zwei Probleme. Zum einen sei es den Nutzern der Whatsapp-Gruppe nicht möglich, die Tragweite zu überblicken. Laut Datenschutzgesetz muss jeder Betroffene, dessen personenbezogene Daten im Schulkontext verarbeitet werden, ohne dass dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Schule unbedingt erforderlich ist, dieser Nutzung zustimmen. „Diese Zustimmung muss sich ganz spezifisch auf das beziehen, was mit den Daten geschieht. Da aber für die Schule selbst kaum absehbar ist, was Whatsapp mit den Nutzerdaten anfängt, ist eine solche informierte Einwilligung durch Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern gar nicht möglich“, sagt Dalia Kues vom Büro der Berliner Datenschutzbeauftragten.
Das zweite Problem sei, dass, selbst wenn eine solche Zustimmung möglich wäre, deren Freiwilligkeit angezweifelt werden könne. So könnten Eltern, die sich und ihre Kinder nicht an der Chatgruppe beteiligen möchten, befürchten, dass mit einer Nichtbeteiligung „schulische Nachteile für ihre Kinder einhergehen“, heißt es in dem Jahresbericht der Berliner Datenschützer.
Auch wenn die Regelungen und Rechtsauffassungen nicht in allen Bundesländern gleich sind, verbieten zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Nutzung von Whatsapp für dienstliche Zwecke. Ebenso raten die meisten Datenschützer davon ab. Auch für private Kommunikation mit Schülern sei Whatsapp keine gute Wahl, sagt zum Beispiel Rudi Kramer vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten: „Wenn die Post Briefe und Pakete kostenlos transportieren und zustellen würde, und stattdessen die Daten über jede einzelne Sendung sammelte und verwertete, würden wir das nicht tolerieren. Bei kostenlosen Internet-Anwendungen stört das dagegen kaum jemanden.“
Besser als Whatsapp
Wer im privaten Rahmen auf eine Messenger-App nicht verzichten will, kann statt Whatsapp auf Dienste wie Threema oder Signal zurückgreifen. Im Gegensatz zu Whatsapp sind bei diesen Anbietern Nachrichten und verschickte Medien Ende-zu-Ende-verschlüsselt, was Datenschützer als sicherer ansehen.
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in:
didacta DIGITAL – Aktuelles rund ums Lehren & Lernen mit neuen Technologien, Ausgabe 2/2017, S. 22-23, www.didacta-digital.de
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