Zwischen Bestandswahrung und Karriere-Perspektiven:
Die Vorklassenleiterinnen werden künftig als Erzieherinnen in Berlins Grundschulen eingesetzt und unterstützen mit ihren reichen Erfahrungen die dortige Betreuungsarbeit.
26.05.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungOffen blieb zunächst die künftige Vergütung der Vorklassenleiterinnen: Knapp die Hälfte von ihnen wird derzeit besser als reguläre Erzieherinnen bezahlt.
Zum Hintergrund: Die Verbesserungen an Berlins Grundschulen führen zu einem Wegfall der bisherigen Vorklassen zugunsten der früheren Einschulung aller Kinder mit nunmehr 5 ½ Jahren. Zusätzlich führen die Schulen bis zum Jahr 2006/07 freiwillig, dann verpflichtend in der Schulanfangsphase jahrgangsübergreifenden Unterricht ein. Schüler verschiedener Alterstufen erhalten dann die Möglichkeit besser von einander zu lernen. Schüler mit unterschiedlichen Lerntempo und Förderungsbedarf können ihre ersten beiden Schuljahre in ein, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Durch diese Reformen und durch die verlässliche Betreuung von Kindern von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und die Nachmittags- und Spätbetreuung entsteht ein Unterrichts- und Betreuungsbedarf direkt an den Schulen.
Den Bedarf an zusätzlichen Lehrerstunden decken Neueinstellungen und Umsetzungen.
Den Bedarf an Betreuung decken Erzieherinnen und Erzieher, darunter auch die Vorklassenleiterinnen, die nicht selbst unterrichten, aber den Unterricht unterstützen können.
Die Senatsbildungsverwaltung hat nun eine Lösung für alle 602 ehemalige Vorklassenleiterinnen gefunden.
- Für 236 von ihnen ändert sich nichts, da sie wie bisher als Erzieherinnen vergütet werden.
- Diejenigen von ihnen, die am 1. August 2005 fünfzig Jahre und älter sein werden und über die ältere, besserer Bezahlung verfügen, erhalten eine lebenslängliche Wahrung ihres Besitzstands. Sie erhalten also ihre jetzige tarifrechtliche Vergütung. Betroffen von dieser für sie sehr günstigen Regelung sind 300 Vorklassenleiterinnen und Vorklassenleiter.
- Die 66 Vorklassenleiterinnen, die zum Stichtag 1. August 2005 noch keine 50 Jahre alt sind und bislang eine höhere Eingruppierung als reguläre Erzieherinnen hatten, erhalten eine Bestandswahrung für die nächsten fünf Jahre. Diesem Kreis von Erzieherinnen wird vorrangig, sofern es organisatorisch möglich ist, die Leitung von Kitas oder die Stellung als koordinierende Erzieherin in Schulen angeboten, damit sie möglichst auch nach Ende der Bestandsfrist ihre Eingruppierung behalten werden.
Für sämtliche Vorklassenleiterinnen gelten nunmehr die Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen für Erzieherinnen.
Bildungssenator Klaus Böger : "Diese faire Regelung zeugt von Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit. Unsere engagierten ehemaligen Vorklassenleiterinnen und Vorklassenleiter haben allen Grund stolz auf ihre Rolle zu sein, die ihnen ermöglicht mit vollem Einsatz Berlins Grundschulen weiter zu unterstützen. Auch bleiben für diejenigen mit fünfjähriger Bestandswahrung Karriere-Perspektiven erhalten."
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