Die Länder wollen die Kontrolle von Dienstleistungen sozialer Einrichtungen verbessern. Ziel eines heute beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, das entsprechende Vergütungssystem transparenter und damit nachvollziehbarer auszugestalten, Vertragsverletzungen besser zu sanktionieren und einheitlichen Rechtsschutz zu gewährleisten. Der Bundesrat betont, dass die Kontrolle und Finanzierung sozialer Dienstleistungen und die damit verbundene Frage der Leistungsgerechtigkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Bereich der Sozialhilfe vor neuen Herausforderungen stehen. So hätte zum Beispiel die "Maserati-Affäre" bei der Treberhilfe Berlin verschiedene systematische Probleme im Bereich des sozialhilferechtlichen Vertragsrechts deutlich werden lassen.
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26.11.2010
Pressemeldung
Bildung und Gesellschaft