"Ausbildungspakt greift nicht"

"Der Ausbildungspakt, den Wirtschaft und Bundesregierung geschlossen haben, greift nicht. Die Lehrstellenlücke hat sich im Vergleich zum Vorjahr um über 10.000 Plätze vergrößert", erklärte Eva-Maria Stange, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), zum Ende des Ausbildungsjahres 2003/2004 am Dienstag in Frankfurt a.M..

05.10.2004 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

"Es ist ein Skandal, dass weit über 40.000 junge Menschen keine Einstiegschance in den Beruf erhalten. Wir können es uns nicht leisten, so viele Ressourcen zu verschleudern."

Rechne man in diese Zahl regionale Unterschiede ein und die Jugendlichen hinzu, die in Warteschleifen geparkt sind, hätten über 200.000 junge Menschen keinen Ausbildungsplatz erhalten, sagte Stange. Sie wies darauf hin, dass der Rückgang betrieblicher Stellen größer sei als das - ebenfalls abnehmende - Angebot außerbetrieblicher Stellen. Der Übergang von der Ausbildung in den Beruf, die sog. zweite Schwelle, sei für die jungen Menschen in den östlichen Bundesländern aufgrund der prekären Arbeitsplatzsituation besonders schwierig.

Mit dem Ausbildungspakt habe die Wirtschaft einen besonderen Coup gelandet, um ihren Rückzug aus der öffentlichen Verantwortung für Lehrstellen zu kaschieren, sagte die Gewerkschafterin. Die Ausbildungsplatzabgabe sei vom Tisch und die Statistik der unversorgten Bewerber sehe günstiger aus.

Die Jugendlichen brauchten qualifizierte und anerkannte Angebote. "Es gibt nur einen Ausweg aus dem Dilemma: Die duale betriebliche Ausbildung muss systematisch durch öffentlich finanzierte gleichwertige Ausbildungen ergänzt werden. Diese sollen die Jugendlichen an betrieblichen, außerbetrieblichen und/oder schulischen Lernorten wahrnehmen. In diesem Zusammenhang muss auch das Thema Ausbildungsplatzabgabe wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt werden", sagte Stange. "Die Warteschleifen müssen abgeschafft werden. Hier wird Lebens- und Berufszeit von Jugendlichen verschwendet." Sie forderte, dass sich die Aufwertung schulischer Ausbildungsplätze bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) niederschlagen müsse.


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