Werkrealschule

Oettinger und Rau: Neue Werkrealschule ist zukunftsweisende pädagogische Innovation

"Die neue Werkrealschule ist eine zukunftsweisende pädagogische Innovation. Wir schaffen einen durchgängigen sechsjährigen Bildungsgang, der den mittleren Bildungsabschluss zum Ziel hat und ein Höchstmaß an individueller Förderung mit einer konsequenten Berufsorientierung verbindet." Dies sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Kultusminister Helmut Rau am Dienstag (20. Januar 2009) in Stuttgart.

20.01.2009 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Der Kultusminister hatte zuvor dem Kabinett das Eckpunkte-Konzept vorgestellt. Die Verzahnung der zehnten Werkrealschulklasse mit der zweijährigen Berufsfachschule werde dazu beitragen, die Ausbildungsreife junger Menschen weiter zu verbessern. "Dieses Konzept richtet sich an zweizügige Hauptschulen und ist so attraktiv, dass es die Schullandschaft in Baden-Württemberg grundlegend voranbringen wird", erklärten Oettinger und Rau.

Verantwortungsbewusste Bildungspolitik respektiere gewachsene Strukturen und mache diese zum Ausgangspunkt für pädagogische Reformprozesse. Ziel der Landesregierung sei es, die verschiedenen Bildungsgänge im gegliederten Schulwesen zu erhalten, weiterzuentwickeln und qualitativ aufzuwerten, betonten Oettinger und Rau.

Kooperation mit zweijähriger Berufsfachschule bundesweit einmalig

Im Gegensatz zum bisherigen Werkrealschulzug beruhe die neue Werkrealschule auf einem eigenen Bildungskonzept, das von der fünften Klasse an auf einen mittleren Bildungsabschluss abzielt, hob Kultusminister Rau hervor. Als "Herzstück des pädagogischen Konzepts und bundesweit einmalige Neuerung" bezeichnete er die institutionalisierte Kooperation mit der zweijährigen Berufsfachschule. In dieser beruflichen Vollzeitschule erhielten Jugendliche neben einer erweiterten Allgemeinbildung eine berufliche Grundausbildung. Das gemeinsame Bildungsangebot umfasse daher Unterrichtsangebote im allgemein bildenden Bereich der Werkrealschule und im berufsbezogenen Lernbereich der zweijährigen Berufsfachschule. Die Abschlussprüfung in Klasse 10 berücksichtige sowohl den Bildungsplan als auch die kontinuierliche projektorientierte Unterrichtsarbeit im sechsjährigen Bildungsgang, erläuterte Rau.

Individuelle Förderung der Basiskompetenzen

"Ein wesentliches pädagogisches Leitprinzip der neuen Werkrealschule ist die durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen", sagte der Kultusminister. Alle Komponenten des im Sommer 2007 beschlossenen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Hauptschulen würden übernommen. Dazu zählten die onlinebasierte Lernstandserhebung in Deutsch und Mathematik in Klasse 5 und 6, die gezielte Stärkung dieser Basiskompetenzen durch die Ausweitung der Kontingentstundentafel um insgesamt drei Wochenstunden in den Klassenstufen 5 und 6, die Kompetenzanalyse in Klasse 7 sowie der Einsatz von Pädagogischen Assistenten.

Berufsbezogene Wahlpflichtfächer als neues Element

Zentrale Neuerungen setzten dann in den Klassen 8 und 9 an. Die bisherigen jeweils fünf Stunden für den Praxiszug bzw. für den Werkrealschulzug würden in einem Pool zusammengefasst, den die Schule für Maßnahmen der individuellen Förderung einsetze, erläuterte Rau. Als neues und Profil schärfendes Element komme in den Klassenstufen 8 und 9 auch zweistündige Wahlpflichtfächer hinzu. Die Schüler könnten zwischen "Natur und Technik", "Wirtschaft und Informationstechnik" und "Gesundheit und Soziales" wählen. Diese Wahlpflichtfächer würden inhaltlich mit der Ausrichtung der zweijährigen Berufsfachschule abgestimmt, um die Jugendlichen auf den Unterricht in Klasse 10 vorzubereiten. Ein weiteres Kennzeichen der neuen Werkrealschule sei eine verbesserte Berufswegeplanung ab Klasse 5 mit intensivierter Kooperation zwischen Schule und Betrieb. Entscheidendes Merkmal seien zeitlich flexible Praktikumsphasen, insbesondere ab Klasse 8, für zukünftig alle Schülerinnen und Schüler.

Zwei Abschlüsse möglich - Durchlässigkeit bleibt gewahrt

Wer die Werkrealschule nach Klasse 9 verlassen möchte, könne - wie bisher - die Hauptschulabschlussprüfung ablegen, erklärte der Kultusminister. Die Entscheidung, welcher der beiden Schulabschlüsse angestrebt werde, müsse erst in Klasse 9 getroffen werden. Der Hauptschulabschluss gebe auch weiterhin die Möglichkeit, eine Berufsausbildung aufzunehmen, das Berufseinstiegsjahr oder, bei Vorliegen der erforderlichen Noten, das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschule zu besuchen. Schüler ohne Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsvertrag erhielten, besuchten auch künftig das Berufsvorbereitungsjahr. Am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule stehe ein mittlerer Bildungsabschluss, der den Anschluss in ein Ausbildungsverhältnis eröffne. Es bestehe auch die Möglichkeit, das zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule zu besuchen. Auch der Übertritt auf ein Berufliches Gymnasium und ein Berufskolleg I sei möglich, sofern bei der Abschlussprüfung ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 bzw. 3,0 erreicht werde, sagte Rau.

Neue Werkrealschulen können auch auf mehrere Standorte verteilt sein

Oettinger und Rau versicherten, dass die Landesregierung weiterhin auf eine gute Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden setze. Dazu gehöre auch, "dass keine Schule gegen den Willen des Schulträgers geschlossen wird". Einzügige Hauptschulen könnten bestehen bleiben, der Übergang auf die neue Werkrealschule bleibe möglich. Das pädagogische Konzept und die weiteren Rahmenbedingungen seien so attraktiv, "dass dieser Umgestaltungsprozess von ganz alleine Fahrt gewinnen wird". Die neue Werkrealschule könne ab dem Schuljahr 2010/11 eingeführt werden. Sie sei gerade auch für den ländlichen Raum eine Option, da sie auf mehrere Schulstandorte verteilt sein könne. Die Ausgestaltung der Werkrealschule als Wahlschule und das Angebot, jede Werkrealschule als Ganztagsschule zu genehmigen, werde ebenfalls zur Attraktivität des neuen Bildungsgangs beitragen. Die Grundschulempfehlung bleibe dreioptional. Jeder Grundschüler bekomme eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule oder die Realschule oder das Gymnasium.

Quelle: Staatsministerium


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