Ein Zeugnis für die Kinderrechte - Erster Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung
Kinder und Jugendliche beurteilen die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland aus ihrer Sicht. Sie erstellen einen eigenständigen Kinder- und Jugendreport. Er wird parallel zum Staatenbericht der Bundesregierung dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Junge Menschen sollen den Report selbst in Genf vorstellen und persönlich angehört werden.
26.11.2009 Pressemeldung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)Die Aussagen von Kindern und Jugendlichen aus dem Kinder- und Jugendreport fließen in die Beurteilungen des UN-Ausschusses ein. Sie können damit eine der Grundlagen für die Empfehlungen an die Bundesregierung sein.
Damit folgt die Bundesrepublik Deutschland erstmalig dem Vorschlag der UN, junge Menschen direkt an der UN-Berichterstattung zu beteiligen.
Der Kinder- und Jugendreport soll im Mai 2010 fertiggestellt sein. Er stützt sich auf drei Informationsquellen:
- Mit Hilfe eines Fragebogens werden Kinder und Jugendliche bundesweit zu ihren persönlichen Erfahrungen befragt. Ausgehend von den Lebensräumen junger Menschen - Familie, Schule, Freizeit und Wohnort - schildern sie ihre alltäglichen Erlebnisse und beurteilen sie im Hinblick auf die Wahrung oder Verletzung ihrer Rechte.
Der Fragebogen kann in digitaler und gedruckter Fassung bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe -AGJ angefordert oder auf der Website www.kinder-jugendreport.de online ausgefüllt werden. - In einem weiteren Schritt wird eine Auswahl junger Menschen befähigt, eine eigene Sichtweise zum Thema zu entwickeln. Auf der Peer-to-Peer-Ebene recherchieren und beschreiben sie Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Umgebung. Diese dezentralen Projekte entwickeln sie in einem zweitägigen bundesweiten Arbeitstreffen in Berlin. Vor Ort setzen die Kinder und Jugendlichen sie eigenständig um. In einem zweiten Treffen speisen sie die Ergebnisse dann in den Kinder- und Jugendreport ein.
- Dritter Bestandteil des Kinder- und Jugendreports sind Ergebnisse aus bereits abgeschlossenen Kinderrechtsprojekten der vergangenen fünf Jahre. Verbände, Kinderbeauftragte, Jugendämter und Schulen sind aufgerufen, entsprechende Dokumentationen an die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe - AGJ zu senden, damit sie zusammengefasst werden und in den Kinder- und Jugendreport einfließen können.
Finanziert wird das Projekt über einen Zeitraum von 8 Monaten aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes.
Zum Hintergund:
Am 20. November 1989 wurde mit der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) weltweit anerkannt, dass junge Menschen nicht nur schutzbedürftig, sondern auch selbstständige Träger von Rechten sind. Dabei müssen ihnen alle Möglichkeiten zur Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen, eröffnet werden. Mit der Ratifizierung 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet, die UN-KRK umzusetzen und alle notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung zu ergreifen.
Alle fünf Jahre muss die Bundesregierung im UN-Ausschuss darlegen, auf welche Weise sie ihrer Verpflichtung nachkommt. Dieser Staatenbericht wird ergänzt durch den sogenannten "Schattenbericht" der National Coalition für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland, dem Zusammenschluss von über 100 Nichtregierungsorganisationen, die die Umsetzung kritisch begleiten und auf mögliche Missstände und Lücken hinweisen.
Ansprechpartnerin
für den Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung:
Rebekka Bendig
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Mühlendamm 3, 10178 Berlin - Deutschland / Germany
Tel.: 0049 (0) 30 400 40 217; Fax: 0049 (0) 30 400 40 232
Email:
www.agj.de
www.kinder-jugendreport.de
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