Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Weimar, das die Lehr- und Lernmittelverordnung des Freistaats gestern für unwirksam erklärt hat, hat das Kultusministerium erste Maßnahmen ergriffen. Das bisherige Verfahren wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Von den Eltern oder von volljährigen Schülern werden ab sofort keine Beiträge in Form der Lernmittelpauschale mehr gefordert.
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26.09.2006
Pressemeldung
Thüringer Kultusministerium