Für Reformen ungeeignet
"Das neue Schulgesetz ist in der jetzt vorliegenden Form keine Grundlage für die dringend erforderliche innere und äußere Schulreform", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband und Erziehung (VBE NRW) anlässlich der heutigen Anhörung zum Schulgesetzentwurf. "Die Landesregierung widerspricht sich mit diesem Gesetz an vielen Stellen selbst und führt ihre Ankündigung, eins der modernsten Bildungssysteme Deutschlands schaffen zu wollen, ad absurdum."
24.05.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWBeispielsweise hat die Landesregierung wiederholt angekündigt, das Schulsystem nach oben durchlässiger machen zu wollen. In Wirklichkeit ist aber noch nicht einmal mehr innerhalb der Orientierungsstufe wirkliche Durchlässigkeit gegeben. Wechselt beispielsweise ein Hauptschüler nach der 6. Klasse zum Gymnasium, muss er dort die 6. Klasse wiederholen, weil die zweite Fremdsprache im Gymnasium in der 6. Klasse beginnt. Damit verlängert sich seine Schulzeit. Dies steht im krassen Widerspruch zu der von der Landesregierung immer wieder propagierten Schulzeitverkürzung. Diese scheint nur für Gymnasialschüler zu gelten. Alle anderen bezahlen einen möglichen Aufstieg in eine anspruchsvollere Schulform de facto mit Schulzeitverlängerung.
"Eine Orientierungsstufe, wie das Schulgesetz sie jetzt vorsieht, hat ihren Namen nicht verdient", so Beckmann weiter. " Wenn die Orientierungsstufe zwei Jahre umfasst, muss so auch gestaltet sein, dass Kinder auch wirklich zwei Jahre Zeit haben, um sich zu orientieren. Sie müssen in dieser Zeit auch ohne Schwierigkeiten in eine andere Schulform aufsteigen können. Das ist das absolute Minimum, wenn man wirklich die Durchlässigkeit nach oben erhöhen will."
Mit dem Vorziehen des Einschulungsalters werden Kinder künftig schon im Alter von neun Jahren bestimmten Schulformen zugewiesen. Das ist europaweit einzigartig und keineswegs das Kennzeichen eines modernen Bildungssystems. Diese frühe Auslese hat noch vor nicht allzu langer Zeit der UN-Menschenrechtsexperte Munoz kritisiert. Er hat auch darauf hingewiesen, dass eine längere gemeinsame Schulzeit für das soziale Lernen von großer Bedeutung ist. Diese Kritik ignoriert die Landesregierung nach wie vor.
"Der Schulgesetzentwurf scheint ohnehin nur um das Gymnasium herum gestrickt worden zu sein", so Beckmann weiter. "Diese Schulform wird von den anderen abgeschottet und soll offensichtlich ein für die anderen unerreichbares Eigenleben führen. Das Gymnasium darf noch nicht einmal da einbezogen werden, wo Schulträger aufgrund rückläufiger Schülerzahlen über Schulverbünde nachdenken müssen. Für eine solche Abschottung einer Schulform gibt es aus VBE-Sicht keinen nachvollziehbaren Grund."
Angesichts der sinkenden Schülerzahlen wäre es das mindeste, den Schulträgern die Freiheit zu lassen, auch Gymnasien in Schulverbünde einzubeziehen. Der VBE fordert die Landesregierung erneut auf, den entsprechenden Passus im Schulgesetz so zu lassen, wie er im noch gültigen Schulgesetz formuliert ist. Mit dieser Forderung steht der VBE nicht allein. In der heutigen Anhörung setzen sich auch die kommunalen Spitzenverbände in NRW dafür ein, die Regelung in der bisherigen Form beizubehalten.
Der VBE setzt dem starren Festhalten der Landesregierung am strikt gegliederten Schulsystem das Modell der Allgemeinen Sekundarschule entgegen. Hierbei handelt es sich um eine pädagogische, schulrechtliche und organisatorische Einheit, in der alle Kinder von Klasse 5 bis einschließlich Klasse 10 unter einem Dach unterrichtet werden.
Dieses Modell wird inzwischen weit über den VBE hinaus als ein zukunftsfähiges Strukturmodell angesehen. In einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme fordern der Städtetag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW und der Landkreistag die Landesregierung auf, die Gesetzesregelung im Hinblick auf die inhaltliche Kooperation der im Verbund zusammengefassten Schulen so zu ändern, dass die Möglichkeit besteht, "Modelle wie beispielsweise die vom VBE erarbeitete "Allgemeine Sekundarschule" erproben und umsetzen zu können."
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