Bildungschancen sind Lebenschancen

"Nicht erst seit der Veröffentlichung der PISA- Studien ist klar, dass es in Deutschland und speziell in NRW eine extrem enge Koppelung zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen gibt. Aufgabe der Bildungspolitik sollte es sein, diese Koppelung aufzubrechen und sie nicht durch die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium noch weiter zu verschärfen", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW) anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulewesen. "Wer die Koppelung von sozialer Herkunft und Bildungschancen ernsthaft beseitigen will, muss vielmehr dafür sorgen, muss mit dem kostenfreien Kindergarten anfangen und beim kostenlosen Erststudium enden."

16.03.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Hinter dem Gesetzentwurf der Landesregierung verbirgt sich die Idee vom so genannten freien Markt, der nach den Gesetzen des Wettbewerbs angeblich auch im Bereich Bildung alles wie von Zauberhand regeln soll. Dieses Denken findet sich bei der Landesregierung sowohl in Bezug auf die Schulen also auch auf die Hochschulen.

"Mit Begrifflichkeiten wie Freiheit, Wettbewerb und Nachfragemacht der Studierenden wird eine schöne neue Welt versprochen, in der es angeblich keine staatlichen Gängeleien, sondern nur noch freie Entscheidungen der einzelnen Hochschulen geben soll", so Beckmann weiter. "Damit wird die zentrale Aufgabe der Bildungspolitik, für gleiche Bildungschancen zu sorgen, durch betriebs- und marktwirtschaftliches Denken verdrängt und letzten Endes aufgegeben."

Studiengebühren für ein Erststudium werden diejenigen am härtesten treffen, die aus ärmeren Elternhäusern kommen. Es darf auch nicht sein, dass die einzelne Uni angeblich so ganz frei entscheiden soll, ob sie Gebühren erhebt oder nicht.

"Als Lehrergewerkschaft setzen wir uns für eine sozial gerechte Bildungspolitik ein, die allen Kindern optimale Bildungschancen ermöglicht", so Beckmann abschließend. "Die soziale Herkunft darf nicht ausschlaggebend sein."


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