Bilinguale deutsch-französische Grundschulklasse in Ludweiler geplant
An der Grundschule Ludweiler wird zum Schuljahr 2007/2008 eine bilinguale deutsch-französische Klasse eingerichtet. Dies hat Kultusminister Jürgen Schreier heute (11.10.06) mitgeteilt. Angemeldet werden können alle Kinder aus dem Schuleinzugsbezirk der Grundschule Ludweiler mit Vorkenntnissen in der französischen Sprache. Zurück geht die Einrichtung einer bilingualen Grundschulklasse auf eine Initiative des Völklinger Oberbürgermeisters Klaus Lorig und der Landtagsabgeordneten Gisela Rink.
11.10.2006 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandJürgen Schreier: "Der Unterricht in dieser Klasse soll Schülerinnen und Schülern den Erwerb guter Französischkenntnisse nicht nur durch einen verstärkten Französischunterricht, sondern auch durch deutsch-französischen Unterricht in Sachfächern ermöglichen. Hinzu kommen regelmäßige ein- und mehrtägige Austauschangebote mit einer Partnerschule im Département Moselle."
Sowohl der Französischunterricht als auch der bilinguale Sachfachunterricht in der deutsch-französischen Klasse wird von einer französischen Lehrkraft erteilt, die von der Schulverwaltung des Département Moselle freigestellt wird.
"Der Ausbau der Grundschule Ludweiler zur Grundschule mit bilingualem Zug erweitert das Angebot bilingualen Unterrichts im Grundschulbereich. Gerade die Schülerleistungsstudie DESI hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler in bilingualen Zügen schneller eine Fremdsprache lernen als Schüler in einer "normalen" Klasse. Dies bestätigt unsere Strategie, sowohl an Gymnasien als auch an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen bilinguale deutsch-französische und deutsch-englische Züge anzubieten", so Kultusminister Jürgen Schreier.
Nach Angaben der Abgeordneten Gisela Rink bietet sich die Grundschule Ludweiler sehr gut für diese bilinguale Klasse an, weil bereits seit Jahren im Kindergarten Lauterbach sehr erfolgreich zweisprachig gearbeitet wird. Somit sei eine Kontinuität beim Erlernen der Sprache des Nachbarn gewährleistet.
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