Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Zur heutigen [Urteilsverkündung](http://bildungsklick.de/a/94224/keine-gesetzgebungskompetenz-des-bundes-fuer-das-betreuungsgeld/) des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
21.07.2015 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft.
Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern.
Außerdem werde ich nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen.
Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten."
- Bundesverfassungsgericht erklärt Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig
- Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
- "Wir halten die Einführung des Betreuungsgeldes für falsch"
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