Kindertagesbetreuung

„Der Bund ist in der Verantwortung“

Mit dem Kita-Qualitätsgesetz will die Bundesregierung Kitas und Kindertagespflege bundesweit fördern. Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt, worauf der Fokus liegt und welche Gesetzesinitiativen noch in Planung sind. Von Vincent Hochhausen

08.01.2024 Bundesweit Artikel Meine Kita
  • Zwei Kinder spielen im Sandkasten. © die-journalisten.de GmbH

Meine Kita: Anfang dieses Jahres ist das KitaQualitätsgesetz in Kraft getreten. Was wollen Sie damit erreichen?

Lisa Paus: Unser Ziel ist die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Dafür nehmen wir viel Geld in die Hand: In diesem und im nächsten Jahr überweist der Bund insgesamt rund vier Milliarden Euro an die Länder. Das Geld sollen die Länder überwiegend in die Qualitätsentwicklung investieren, dazu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Lisa Paus

ist GrünenPolitikerin und seit April 2022 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
 

Um an dieses Geld zu kommen, müssen die einzelnen Bundesländer Verträge mit dem Bund abschließen. Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit den Ländern?

Ich freue mich sehr, dass wir inzwischen Verträge mit fast allen Ländern schließen konnten, nur in wenigen Ländern müssen noch Beteiligungsverfahren zu Ende gebracht werden. Mit Abschluss aller Verträge ist dann die Voraussetzung geschaffen, dass die Mittel fließen können.

Institutionen wie die Bertelsmann Stiftung kritisieren, dass die vier Milliarden Euro Förderung nicht ausreichten und dass eine Laufzeit von zwei Jahren zu kurz sei. Was entgegnen Sie dieser Kritik?

Die Sicherstellung der Qualität in Kitas und der Kindertagespflege ist eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt die Länder bereits seit 2019 mit Mitteln aus dem Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz in Milliardenhöhe. Und auch über 2024 hinaus werden wir die Kindertagesbetreuung weiter langfristig stärken. Zuständig sind eigentlich die Länder. Aber auch der Bund sieht sich hier weiter klar in der Verantwortung.

Im Koalitionsvertrag wurden einheitliche Qualitätsstandards für Kitas angekündigt. Wie wollen Sie diese Standards noch vor Ende der Legislaturperiode erreichen?

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das KitaQualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen Standards überführt wird. Dafür hat mein Ministerium einen gemeinsamen Prozess mit Bund, Ländern und Kommunen begonnen: Eine Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit Vorschläge für mögliche Regelungen eines Qualitätsentwicklungsgesetzes und klärt, wie viel Personal benötigt wird und welche Kosten sich ergeben. Damit werden sich anschließend die politischen Ebenen von Bund und Ländern befassen.

Was sollten aus Ihrer Sicht die Grundzüge solcher Qualitätsstandards sein?

Der Fokus liegt auf den im Koalitionsvertrag genannten Qualitätsbereichen: Verbesserung der Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Wir sprechen aber auch über weitere Qualitätsaspekte und die Fachkräftegewinnung.

Das Kita-Qualitätsgesetz

Das 2023 in Kraft getretene „KiTa-Qualitätsgesetz“ der Ampelkoalition stellt 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro bereit, die die Bundesländer in Kindertagesbetreuung investieren können. Dabei steht die Qualitätsentwicklung im Vordergrund: Über die Hälfte der Mittel müssen die Länder in die Handlungsfelder bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft-KindSchlüssel, Fachkräftesicherung, starke Leitung, Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, sprachliche Bildung und Kindertagespflege investieren. Nur wenn der Schwerpunkt in diesen Handlungsfeldern gesetzt wird, dürfen die Länder Geld zum Beispiel für Beitragsentlastungen oder Kita-Räume nutzen.

Bundesweit fehlen laut Studien derzeit bis zu 100 000 Kita-Fachkräfte. Wie wollen Sie diese Lücke schließen?

Tatsächlich fehlt in vielen Kitas Personal und die Belastung für die Erzieherinnen und Erzieher ist hoch. Für die Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern sind primär die Länder zuständig. Aber weil wir eine tragfähige Gesamtstrategie brauchen, holt mein Ministerium alle, die zur Fachkräftesicherung beitragen können, an einen Tisch. Wir wollen mehr Menschen für das Berufsfeld interessieren, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern, Fachkräfte binden und weiterbilden und das Potenzial ausländischer Fachkräfte besser nutzen. Seit Juli greifen Erleichterungen bei der Umschulungsförderung in Erziehungsberufen, um den Berufseinstieg für Quereinsteigende attraktiver zu machen. Und mit dem Beratungsangebot „Fachkräfte für Kitas und Ganztag“ haben wir eine Stelle geschaffen, die Interessierte zur Ausbildung und zum Einstieg in den Beruf berät.

Hat die Qualitätsförderung derzeit Priorität vor dem Ausbau des Kitaplatz-Angebotes?

Die Qualitätsentwicklung und der weitere Ausbau müssen Hand in Hand gehen. Für gute Kitas braucht es vor allem gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl. Der Bund beteiligt sich seit Jahren durch fünf Investitionsprogramme mit mehr als 5,4 Milliarden Euro am Ausbau der Betreuungsplätze. Allein mit den ersten drei Investitionsprogrammen wurden bundesweit mehr als 560 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Mit den Mitteln des vierten und fünften Investitionsprogramms werden weitere 190 000 Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen

Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht in:

Meine Kita - das didacta Magazin für die frühe Bildung, Ausgabe 3/2023, S. 28-29, www.meine-kita.de



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