"Deutliche Qualitätsverbesserung in der Kita"

Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht begrüßt die heutige Verabschiedung des Kita-Gesetzes im Landtag. "Die ausführlichen Diskussionen der letzten Wochen auf Bundesebene und auch in der Jungendministerkonferenz haben uns die Bedeutung eines guten Kita-Angebotes eindrücklich vor Augen geführt. Und sie haben mir auch bestätigt, dass die bisherigen Anstrengungen des Landes Brandenburg zum Erhalt und Ausbau der Kindertagesbetreuung richtig waren und sind. Heute können wir erst einmal den Bestandsschutz im Gesetz verankern, damit Kinder nicht mehr durch veränderte Arbeitssituationen ihrer Eltern den Platz verlieren müssen. Und wir können das ambitionierte Vorhaben einer Sprachstandsfeststellung für alle Kinder ein Jahr vor der Einschulung absichern und darauf aufbauend eine spezielle, kompensatorische Sprachförderung einrichten, damit möglichst alle Kinder einen guten Schulstart bekommen."

06.06.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Die wichtigsten Änderungen im Kita-Gesetz:

  • Geregelt wird der Bestandsschutz für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, der die Weiterbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter sicherstellt, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorübergehend entfallen sind, etwa durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils.
  • Die Grundsätze elementarer Bildung (der "Kita-Bildungsplan") werden verbindlich ausgestaltet und sind in den Konzeptionen der Einrichtungen zu berücksichtigen. Im Zusammenhang damit erhalten die Jugendämter bessere Möglichkeiten, die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen voranzubringen.
  • Alle Kinder müssen künftig ein Jahr vor der Einschulung an einer Sprachstandserhebung teilnehmen und bei Sprachentwicklungsdefiziten eine spezielle Sprachförderung absolvieren. Sprachstandserhebung und Sprachförderung werden in den Kindertagesstätten durchgeführt, auch für die wenigen Kinder, die zu diesem Zeitpunkt in keiner Kita sind. Bis zum Jahr 2009 soll eine Erzieherin aus jeder der rund 1750 Kitas im Land eine entsprechende Fortbildung erhalten.

Bildungsminister Rupprecht freut sich, dass der Bestandsschutz und die Sprachförderung an den Kitas auch finanziell abgesichert sind. "Uns stehen dafür in diesem Jahr knapp 3,7 Millionen und danach für jedes Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung." Obwohl das Gesetz erst ab dem 1. Juli 2007 in Kraft treten wird, hat die Landesregierung die Mittel bereits ab Februar zur Verfügung gestellt, um die Maßnahmen bei den Trägern zu finanzieren. Rupprecht weist ausdrücklich darauf hin, "dass es damit keinen Grund mehr gibt, Kindern unter drei Jahren einen Kita-Platz zu kündigen, weil ein Elternteil arbeitslos wird oder weil ein Elternteil wegen der Geburt eines weiteren Kindes zu Hause bleibt". Die Landesregierung rechnet damit, dass die Sprachstandsfeststellung und -förderung jedes Jahr rund 2,5 Millionen und die Absicherung des Bestandsschutzes rund 1,5 Millionen Euro kosten werden.


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