Kinderbildungsgesetz NRW

Einvernehmen in der Landtagsanhörung am 12.1.2012: Landeseinheitliche Elternbeitragsregelung wird weiterhin gefordert

12.01.2012 Artikel

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In der am 12.1.2012 stattgefundenen Landtagsanhörung zu einem Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Wiedereinführung landesweit einheitlicher Elternbeiträge und ihrem Antrag der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen wurde in den Beiträgen aller eingeladenen Fachleute deutlich,

dass die seit dem Jahr 2006 in NRW geltende Regelung (Kommunalisierung der Elternbeiträge - Verabschiedung des Landes bei der Finanzierung nicht erzielbarer Beiträge (Beitragsdefizitausgleich)) zu den befürchteten negativen Auswirkungen geführt hat und daher abgelehnt wird. Es wurde auf die bestehenden Unterschiedlichkeiten hingewiesen, die u.a. vor allem auch aufgrund der Haushaltslage von Kommunen entstanden sind und finanzschwache Kommunen durch die Kommunalaufsicht gezwungen wurden, sogar Erhöhungen vorzunehmen.

Es wurde u.a. betont, dass es eigentlich überhaupt keiner weiteren Anhörungen bedarf, um die Notwendigkeit für einheitliche Elternbeiträge, bzw. die gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge und gleichzeitige Verbesserung der Rahmenbedingungen bedarf, zumal diese Notwendigkeiten das Ergebnis eine fünfjährigen Modellversuchs in NRW waren und zu dem Beschluss des Landtags NRW geführt hatten, Elternbeiträge zum 1.1.1982 abzuschaffen. NRW hätte gut daran getan, diese Regelung aus finanziellen Gründen nicht am 13.12.1981 zu kippen, so dass heute die Gelegenheit gewesen wäre, das 30jährige Jubiläum der Umsetzung eines "klugen Beschlusses" zu begehen und die Auswirkungen zu betrachten.

In weiteren Beiträgen wurde auch auf die unzulänglichen Rahmenbedingungen mit den erheblich zugenommenen Belastungen der Fachkräfte in den Einrichtungen hingewiesen, die zusätzliche Aufgaben zu erfüllen hätten und diesen stellen, nicht weil das Kinderbildungsgesetz dies ermöglicht, sondern dass sie dies trotz der unzulänglichen Bedingungen des KiBiz tun, um den Kindern und Eltern möglichst gerecht zu werden.

Es wurde aber auch erkennbar, dass es für die im Gesetzentwurf vorgesehene kurzfristige Korrektur des KiBiz keine Zustimmung der Verbände der Freien und Öffentlichen Wohlfahrtspflege gab. Diese plädiert sogar dafür, die Erfahrungen der ersten Stufe der KiBiz-Revision erst zu analysieren und dann entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Zudem müssten die Kommunen zunächst den U-3-Ausbau stemmen, so dass die qualitativen Verbesserungen zurückstehen müssten.

Kommentar:

Es war und ist gut, dass mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE die Diskussion um die Notwendigkeit der Abschaffung der Elternbeiträge und, soweit dies nicht vollständig in dieser Legislaturperiode erfolgen kann, die Wiedereinführung landeseinheitlicher Elternbeiträge erfolgt.

Es war jedoch ernüchternd, dass diese breite Übereinstimmung in Kritik der derzeitigen Regelung nicht auch zu der Einschätzung führte, dass die Unzulänglichkeit auch kurzfristig beseitigt werden muss, auch wenn im Moment der dafür notwendige finanzielle Aufwand des Landes nicht vollständig abgeschätzt werden kann.

Erschreckender waren jedoch deutlich gewordenen Positionen der drei kommunalen Spitzenverbände, die in ihrer Stellungnahme betonten, dass der quantitative Ausbau Priorität habe und die mit ihren Hinweise auf die zunächst erforderlich Auswertung der 1. Revisionsstufe auch in Frage stellten, ob überhaupt zum 1.8.2013 die zweite Revisionsstufe realisiert werden sollte.

Damit setzen die Kommunalen Spitzenverbände ihre Argumentationen fort, mit denen sie auch schon bei der Beratung zum Kinderbildungsgesetz auf eine "Verbilligung" der laufenden Betriebskosten gedrängt haben, mit der sie sich jetzt unter Bezugnahme auf das Konnexitätsprinzip hinter ihrer seit 1992 bestehenden Ausbauverpflichtung "verstecken" und für alle neue Aufgaben auf die nach der Landesverfassung garantierte pauschale Erstattungsleistung des Landes pochen. Mit der Ablehnung von jetzt erforderlichen qualitativen Verbesserungen wollen sie die bekannten Unzulänglichkeiten fortsetzen, die sich aus den unzulänglichen Regelungen der personellen Besetzung und er nicht auskömmlichen Pauschalförderung ergeben. Damit verweigern sie sich der Erkenntnis, die sich aus der Modellmaßnahme ergab und zu dem Beschluss zur Beitragsfreiheit ab 1982 führte, das nämlich die Zugänge zu Angeboten erleichtert und die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen, wenn Angebote auch attraktiver werden sollen.


Weiterführende Links

  • Landtagsinformationen zur Anhörung
  • Bericht der RPonline vom 13.1.2012

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