Freistellung für Leitungstätigkeiten in Kindertagesstätten gefordert
Am Donnerstag, 07. Februar 2008, haben Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz (GEW) Staatssekretärin Vera Reiß vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) ca. 14.000 Unterschriften übergeben, mit denen Erzieherinnen und Eltern von Kindergartenkindern eine Gewerkschaftsforderung unterstützen.
07.02.2008 Rheinland-Pfalz Pressemeldung GEW Rheinland-Pfalz"Im Personalschlüssel jeder Kindertageseinrichtung muss mindestens eine viertel Stelle je Gruppe für Leitungstätigkeiten berücksichtigt werden", forderte der Vorsitzende der GEW Rheinland-Pfalz, Tilman Boehlkau. Um das zahlreiche Engagement für diese Forderung sichtbar zu machen, wurden die Listen als 330 Meter langer "gelber Teppich" vor dem MBWJK ausgerollt.
"Immer wieder signalisieren uns Beschäftigte aus Kindertagesstätten, dass sie zur Umsetzung der hohen Ansprüche des Konzeptes "Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an" dringend bessere Rahmenbedingungen brauchen", so Boehlkau heute bei der Übergabe der Unterschriften.
In einem ersten Schritt für bessere Rahmenbedingungen legt die GEW dabei den Fokus auf die Leitungskräfte in den Kindertagesstätten. Die Gewerkschaft fordert geregelte und garantierte Zeitressourcen für Leitungstätigkeiten in diesen Einrichtungen und will, dass die Personalschlüssel entsprechend erhöht werden.
"Nur so kann landesweit gewährleistet werden, dass
- Leitungskräfte mit ihrer Tätigkeit den hohen Ansprüchen an eine professionelle Kindertagesstättenarbeit gerecht werden und
- die pädagogische Arbeit in den Gruppen sowie die Angebote zur individuellen Förderung der Kinder wunschgemäß stattfinden können",
stellte der GEW-Vorsitzende fest.
Die zurzeit geltende Beliebigkeit bei der Personalbemessung bezüglich Stunden für Leitungstätigkeit müsse durch eine verbindliche landesweite Regelung ersetzt werden, die eine Erhöhung der Personalschlüssel für Leitungstätigkeiten in Kindertagestätten um eine viertel Stelle je Gruppe vorsieht, so die Vorstellung der GEW.
Größenordnungen zur Stundenbemessung für Leitungstätigkeiten, wie sie aus einem sogenannten Controlling-Papier, das im Jahr 2000 entwickelt worden ist, immer wieder zitiert werden, erteilt die GEW eine klare Absage. Viele zeitnahe Entwicklungen und Bedingungen in den Kindertagesstätten seien in dieser Vereinbarung nicht berücksichtigt, sodass das Papier als Grundlage zur Stundenbemessung für Leitungstätigkeiten nicht ausreicht.
Boehlkau dazu: "Die Anforderungen an eine professionelle Leitungstätigkeit in Kindertagesstätten haben sich in den vergangenen Jahren außerordentlich erhöht. Die Kindertagestätten erweitern ständig ihre Öffnungszeiten und nehmen immer mehr Kinder unter drei Jahren auf. Die Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten wird regelmäßig weiterentwickelt. Es kommen Bildungsinhalte, wie beispielsweise mathematische und naturwissenschaftliche Bildung, neu hinzu. Andere Bereiche, wie Sprachförderung oder die Zusammenarbeit mit den Grundschulen werden ausgebaut. Zudem werden heute die Lern- und Entwicklungsschritte aller Kinder dokumentiert. Dies alles sind fachlich anspruchsvolle und zeitintensive Aufgaben, für die die Leitung einer Einrichtung besondere Verantwortung trägt." "Wir wollen nicht zusehen", so Boehlkau weiter, "wie das wirklich gute inhaltliche Konzept "Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an" daran scheitert, dass die Bedingungen in den Einrichtungen nicht den Ansprüchen an die pädagogische Arbeit angepasst werden."
Die Forderungen der GEW kosteten zusätzliches Geld. Es sei aber feste Überzeugung der GEW, dass ein verbessertes Bildungswesen ohne deutliche zusätzliche Investitionen nicht zu haben sei, erläuterte Boehlkau abschließend.
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