KiBiz-Prüfsteine

KiBiz-Reform - AK Familie im Kölner Bündnis für Familie stellte Kernaussagen der Fraktionen zum KiBiz am 7.2.2011 vor

17.02.2011 Artikel

Zu der durch den Arbeitskreis Familie im Kölner Bündnis für Familie durchgeführten Tagung am 7.2.2011 waren den Vertreter/Vertreterinnen der Landtags-Fraktionen KiBiz-Prüfsteine zur Beantwortung vorgelegt worden, die Gegenstand der Veranstaltung sein sollten. Die Aussagen zu 9 Fragestellungen wurden den Teilnehmenden der Tagung in einer Synopse zur Verfügung gestellt. Diese Zusammenstellung steht zur Verfügung.

Anmerkungen:

Da die Beantwortung der Fragestellungen vor allem von den jugendpolitisch Verantwortlichen der Landtagsfraktionen abgegeben wurden, ist zu erwarten, dass dies auch nicht unbedeutende Positionen für die Revision des Kinderbildungsgesetzes sind.

Erstaunlich ist dabei u.a. die für die CDU vertretene Auffassung, die in der Fragestellung enthaltene Unterstellung, dass das KiBiz unterfinanziert sei, "nicht nur einseitig, sondern auch falsch" sei. Mit den Kindpauschalen sei ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem entwickelt worden. Die Finanzierungssystematik habe u.a. die individuelle Förderung von Kindern sichergestellt.

Diese Aussagen sind m.E. in Frage zu stellen, zumal bei einer Besprechung mit dem Forum Förderung von Kindern zu verstehen gegeben wurde, dass eine Unterfinanzierung alleine aufgrund der falsch berechneten Pauschalwerte gesehen wird. Zudem hatte er selbst der ehemals zuständige Fachminister deutlich gemacht, dass das Finanzierungssystem z.B. Kinder mit Behinderungen nicht angemessen berücksichtigt. Damit wurde alleine mit diesem Hinweis deutlich, dass es "Ungerechtigkeiten" gibt und der Mangel, dass mit dem Finanzierungssystem eine individuelle Förderung nicht sichergestellt werden kann, bestätigt. Unzutreffend ist zudem die Behauptung, dass sich die Situation für Berufspraktikanten seit dem KiBiz nicht gegenüber dem früher geltenden Gesetz unterscheide. Bis zum 31.7.2008 konnte jede der rd. 9.500 Einrichtungen in NRW zusätzlich eine Berufspraktikantin/einen Berufspraktikanten einsetzen und bei der Refinanzierung des tatsächlich entstehenden Personalkosten geltend machen. Damit wurde sichergestellt, dass alle rd. 4.000 Studierenden einen Platz und eine tarifvertragliche Vergütung erhalten konnten.

Interessierte werden zudem weitere interessante Details finden und erkennen, wie die Beantwortenden auf die Fragestellungen eingegangen oder auch nicht eingegangen sind. Am Klarsten ist m.E. die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Frau Dr. Butterwege, auf die Fragestellungen eingegangen.


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