Kultusminister genehmigt weitere Kooperationsverbünde Hochbegabungsförderung -50 Standorte mit 291 Schulen und 30 Kitas im neuen Schuljahr-

"Durch die engagierte Arbeit in Schulen und in Kindertagesstätten sind qualifizierte Konzepte entstanden. Zum 1. August 2005 können deshalb weitere 12 Kooperationsverbünden zur Hochbegabungsförderung genehmigt werden. 11 bereits bestehende Verbünde werden erweitert. Insgesamt wird es damit im kommenden Schuljahr 2005/06 an 50 Standorten Kooperationsverbünde mit 291 Schulen und 30 Kindertagesstätten geben", teilte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover mit.

01.06.2005 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

"Zwischen zwei und fünf Prozent eines Altersjahrgangs gehören zu den hochbegabten Kindern und Jugendlichen. Sie brauchen, um sich harmonisch und glücklich entwickeln zu können, wie jedes andere Kind eine Förderung, die ihren Bedürfnissen gerecht wird. Wenn es daran fehlt, besteht die Gefahr, dass hochbegabte Kinder und Jugendliche unterfordert und schnell zu Außenseitern mit allen damit verbundenen Problemen für ihre Umwelt werden", erläuterte Busemann. Darauf habe Niedersachsen reagiert. "Denn nichts ist ungerechter als die gleiche schulische Behandlung ungleicher Lernvoraussetzungen", so der Kultusminister.

Im Flächenland Niedersachsen werde die Aufgabe der Hochbegabtenförderung nicht einzelnen Schulen überlassen, denn es sei auch das Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Mit den zusätzlichen Genehmigungen werde das landesweite Netz um 73 Grundschulen, 3 Realschulen, 1 Integrierte Gesamtschule, 1 Kooperative Gesamtschule, 16 Gymnasien und 11 Kindertagesstätten ergänzt. "Unserem Ziel, ein flächendeckendes Netz einzurichten, sind wir damit wieder einen großen Schritt näher gekommen", stellte Busemann fest. Die beteiligten Schulen stellten durch die verbindlich vereinbarte Kooperation sicher, dass die Förderung und Begleitung bereits im Kindergarten und in der Grundschule beginnt und sich in der weiterführenden Schule pädagogisch konsequent fortsetzt. Der Besuch einer Schule des Kooperationsverbundes Hochbegabungsförderung ist auch über Schulbezirksgrenzen hinaus möglich. Das Land unterstütze die beteiligten Schulen durch zusätzliche Lehrerstunden.

"Die pädagogische Begründung eines Schulwechsels setzt voraus, dass Lehrkräfte in den Schulen Begabungen früh erkennen, anerkennen und verstehen. Dabei geht es um die gesamte Breite und Vielfalt der Begabungen. Der Blick darf nicht allein auf den kognitiven Bereich begrenzt werden. Auch die Förderung von besonderen musikalisch-künstlerischen, sportlichen, kreativen, handwerklich-technischen, und nicht zuletzt auch sozialen Begabungen soll gewährleistet sein", betonte Busemann. Die schulische Förderung werde ergänzt und erweitert durch Förderangebote anderer Fachstellen. "Das können neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Theatern, Museen und Musikschulen auch Unternehmen der örtlichen Wirtschaft sein", machte Busemann deutlich.

Eine Liste der neu genehmigten Kooperationsverbünde sowie der Erweiterungen ist im Internet unter www.mk.niedersachsen.de abrufbar.


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